Überblick

Rechts-, Sozial­wissen­schaften

Sowohl die Rechtswissenschaften (Jura) als auch die Sozialwissenschaften beschäftigen sich mit dem gesellschaftlichen (Zusammen-)Leben der Menschen. Wo die Sozialwissenschaften soziale Systeme und Bedingungen in den Blick nehmen, geht es in den Rechtswissenschaften um gesetzliche Regelungen des Miteinanders.

Ein Sozialgesetzbuch.
Foto: Bundesagentur für Arbeit / Stefan Kock

Die Rechtswissenschaften (Jura) beschäftigen sich mit der Ordnung, die das gesellschaftliche Zusammenleben regelt, also mit Gesetzen und Verordnungen sowie der jeweils gültigen Rechtsprechung. Das Studium der Rechtswissenschaften schließt an Universitäten mit der ersten juristischen Prüfung (bestehend aus universitärer Schwerpunktbereichs- und staatlicher Pflichtfachprüfung) ab. Diese ist Voraussetzung für den zweijährigen Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendar*in. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit der zweiten juristischen Prüfung, die für die klassischen Laufbahnen als Volljurist*in (insb. Richter*in, Staatsanwalt*Staatsanwältin, Rechtsanwalt*Rechtsanwältin, Notar*in) qualifiziert.

Daneben werden an Universitäten und zum Teil Fachhochschulen vereinzelt die Abschlüsse Bachelor und Master angeboten. Diese bereiten, ebenso wie Schnittstellenstudiengänge (z.B. Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht, Medienrecht), auf eine Tätigkeit außerhalb der klassischen Berufsfelder von Volljurist*innen in Wirtschaft und Verbänden vor.

Studierende der Rechtswissenschaften sollten logisch denken, mit abstrakt gefassten Texten (Gesetzestexte, Kommentare, Gerichtsurteile) umgehen und sich schriftlich wie mündlich gut ausdrücken können. Darüber hinaus erfordert das Studium eine gute Allgemeinbildung. Nützlich sind historische und wirtschaftliche Kenntnisse sowie betriebswirtschaftliches Grundwissen.

Als Sozialwissenschaften werden die Fächer bezeichnet, die sich mit dem gesellschaftlichen Leben der Menschen beschäftigen. Oft wird der Begriff Gesellschaftswissenschaften als Synonym verwendet.

Das Studienfeld enthält unterschiedliche wissenschaftliche Einzeldisziplinen, etwa Arbeitsmarktmanagement, Politologie/Politikwissenschaften, Sozialwesen, Sozialwissenschaften und Soziologie.

Studierende der Sozialwissenschaften sollten großes Interesse an Menschen und deren sozialen, wirtschaftlichen und individuellen Lebensbedingungen mitbringen. Allgemeinbildung, Kontaktfähigkeit, Einfühlungsvermögen und Geschick im Umgang mit Menschen sind ebenfalls wichtig.

Darüber hinaus werden analytisches Denkvermögen sowie – je nach Studienfach und eigenem Schwerpunkt – entweder eher forschend-distanziertes Verhalten oder aber Freude an einer praktischen, pädagogisch-anleitenden Funktion vorausgesetzt.

Die Berufsfelder für Sozialwissenschaftler*innen sind im Gegensatz zu denen von Jurist*innen oft nicht eindeutig festgelegt. Deshalb sollten Studierende rechtzeitig überlegen, wie sie bereits während des Studiums Weichen stellen können. Das können etwa gesellschaftswissenschaftliche Zusatzfächer, unterschiedliche Studienorte (auch im Ausland) oder geeignete Praktika sein. Die Teilnahme an außeruniversitären Weiterbildungsmöglichkeiten oder das Anfertigen einer berufsfeldnahen Abschlussarbeit können den Übergang ins Berufsleben ebenfalls erleichtern. Ein hoher Stellenwert wird Fremdsprachenkenntnissen beigemessen

Studienfelder im Bereich Rechts- und Sozialwissenschaften