Überblick

Bundes­polizei

Die Bundespolizei ist dem Bundesministerium des Innern (BMI) unterstellt und für den grenzpolitischen Schutz des Bundesgebietes sowie für vielfältige andere sonderpolizeiliche Aufgaben zuständig.

Nahaufnahme eines Polizeiwappens auf einem blauen Pullover am linken Oberarm einer Polizistin.
Foto: Grit Büttner | Bundesagentur für Arbeit

Neben dem Grenzschutz nimmt die Bundespolizei bahnpolizeiliche Aufgaben wahr. Sie kümmert sich außerdem um den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs auf deutschen Flughäfen und schützt Verfassungsorgane des Bundes, Bundesministerien sowie die Deutsche Bundesbank. Bundespolizist*innen sind auch auf der Nord- und Ostsee im Einsatz, übernehmen polizeiliche Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall und unterstützen die Landespolizeien sowie das Auswärtige Amt beim Schutz von deutschen diplomatischen und konsularischen Auslandsvertretungen. Darüber hinaus erfüllen Beamt*innen der Bundespolizei polizeiliche Aufgaben im Ausland.

Studienangebot

Der sechssemestrige duale Diplomstudiengang Verwaltungswirt*in wird an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung absolviert. Das Grundstudium erfolgt im Zentralbereich in Brühl und das Hauptstudium im Fachbereich Bundespolizei in Lübeck. Teil des Studiums sind (mehrere) Praxisphasen in den Einsatzdienststellen.

Inhalte des Studiums

In den Fachstudienabschnitten beschäftigen sich die Studierenden unter anderem mit Polizeiführungswissenschaften wie z. B. Führungs- und Einsatzlehre sowie Kriminalistik. Außerdem werden rechts- und gesellschaftswissenschaftliche Inhalte wie etwa Polizei- und Ordnungsrecht, Strafrecht, Öffentliches Dienstrecht, Staats- und Verfassungsrecht, Politologie und Psychologie vermittelt.

Voraussetzungen

Anwärter*innen für den Bundespolizeidienst brauchen das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze, dürfen i.d.R. maximal 33 Jahre alt sein und müssen neben der Fachhochschulreife die deutsche Staatsangehörigkeit oder diejenige eines anderen EU-Staates besitzen. Außerdem wird ihre gesundheitliche Polizeidiensttauglichkeit in einem Auswahlverfahren festgestellt.

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