Überblick

Gehobener Vollzugs- und Verwaltungs­dienst

Ziel und Zweck des Justizvollzugs ist es, Gefangene zu befähigen, künftig ein Leben ohne Straftaten zu führen (Eingliederungsauftrag). Gleichzeitig müssen die Gefangenen während des Vollzugs sicher untergebracht und beaufsichtigt werden (Sicherungsauftrag). Beides dient dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.

Hinter einem Grünstreifen steht ein gemauertes Gebäude mit weißen Gittern vor den Fenstern. Am Gebäude sind Zahlen aufgemalt.
Foto: Rita Eggstein | Bundesagentur für Arbeit

Die Beamt*innen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes nehmen in einer Justizvollzugsanstalt bedeutsame Schlüsselfunktionen wahr. Sie sind maßgeblich an Entscheidungen beteiligt und tragen die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb einer Anstalt mit.

Studienangebot

Interessierte für den gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst bewerben sich direkt bei den Vollzugsanstalten oder Justizministerien bzw. -senatsverwaltungen der Länder. Das Studium erfolgt für die meisten Bundesländer an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel oder an den Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst anderer Bundesländer sowie den jeweiligen Justizvollzugsanstalten/-ämtern.

Inhalte des Studiums

Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, vielseitig verwendungsfähige Beamt*innen auszubilden, die sich der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlen und nach ihrer Persönlichkeit sowie ihren Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage sind, die Aufgaben des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes selbstständig wahrzunehmen. Fächer der fachwissenschaftlichen Ausbildung sind insbesondere: Betriebswirtschaftslehre, Haushaltsrecht, Kriminologie, Personalverwaltung, Psychologie, Klinische Psychologie, Kommunikation, Staats- und Verwaltungsrecht, Straf- und Strafprozessrecht, Vollzugsrecht, Vollzugsverwaltung, Zivilrecht.

Voraussetzungen

Bewerber*innen benötigen eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zum*zur Beamt*in und müssen – je nach Hochschule – unter 37 Jahre alt sein. Das Einsatzfeld dieser Laufbahn mit seinen kaufmännisch ausgerichteten Sachgebieten Rechnungswesen, Versorgungswesen und Controlling sowie die Übernahme von Leitungsfunktionen erfordert hohes Fachwissen, Selbstständigkeit, Führungsfähigkeit, soziale Kompetenz sowie die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung.

Weitere Informationen

Justiz.de

Justizportal des Bundes und der Länder
https://justiz.de

Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen