Überblick

Finanz­verwaltung (Steuer- und Zoll­verwaltung)

Dieses Studienfeld bietet Ausbildungsmöglichkeiten in den Bereichen Steuer- und Zollverwaltung. In beiden Fällen geht es in erster Linie um die Festsetzung und Prüfung von Steuern bzw. Abgaben. Schwerpunkte im Studium sind Recht und Betriebswirtschaftslehre.

Ausschnitt einer Tabelle mit Zahlenreihen und Jahreszahlen mit Monatsangaben.
Foto: Jörg Moritz | Bundesagentur für Arbeit

Die Steuerverwaltung der Bundesrepublik Deutschland teilt sich in die Steuerverwaltung des Bundes - Zollverwaltung, Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und in die Steuerverwaltung der Bundesländer auf.

Zu den Aufgaben der Zollverwaltung gehören die Erhebung von Abgaben (v.a. Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchssteuern, Kraftfahrzeugsteuer), die Sicherung der Sozialsysteme (v.a. Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie Kontrollen zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns) und der Schutz der Bevölkerung (v.a. Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und von Produktpiraterie).

Das BZSt nimmt neben steuerlichen Aufgaben mit nationalem Bezug auch welche mit internationalem Bezug wahr. Diese umfassen u.a. die Mitwirkung an Betriebsprüfungen, die Verwaltung der Versicherungs- und Feuerschutzsteuer, die Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) oder auch der internationale Austausch steuerlicher Informationen zur Bekämpfung von Steuerbetrug.

Der Steuerverwaltung der Länder obliegt im Wesentlichen die Verwaltung (Festsetzung, Erhebung und Prüfung) der Besitz- und Verkehrssteuern. Zu ihren Aufgaben gehören u.a. die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen sowie die Festsetzung, Erhebung und erforderlichenfalls die Beitreibung, also Zwangsvollstreckung von Steuern.

Studienangebot

Je nach Bereich erfolgt die Ausbildung an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Finanzen, im Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung in Münster sowie in Ausbildungs-Hauptzollämtern oder an den Fachhochschulen und Bildungsstätten für Verwaltung und in Ausbildungsfinanzämtern.

Inhalte des Studiums

Während der Ausbildung im Bereich Zollverwaltung wird vor allem Wissen aus den Bereichen Abgabenrecht, Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, Zolltarifrecht, Verbrauchsteuerrecht, Straf- und Strafprozessrecht, Sozialversicherungsrecht, Haushaltsrecht, Betriebswirtschaft und Management vermittelt.

Studierende des Bereichs Steuerverwaltung (sowohl in den Ländern als auch beim BZSt) setzen sich mit Inhalten wie Vollstreckungs- und Steuerstrafrecht, Finanzgerichtsordnung, Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung, Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer, Bilanzsteuer- und Privatrecht, Öffentliches Recht, aber auch Informations- und Wissensmanagement sowie Sozialwissenschaft auseinander.

Voraussetzungen

Für ein Studium in beiden Bereichen werden die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife sowie die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft vorausgesetzt. Interessent*innen für ein Studium in der Zollverwaltung und beim BZSt müssen außerdem die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten, und dürfen nicht vorbestraft sein. Außerdem muss bei der Zollverwaltung die Bereitschaft zum Tragen von Dienstkleidung und -waffe gegeben sein. Für die Aufnahme eines dualen Studiums bei einer Steuerverwaltung gelten Altersbegrenzungen, die je nach Bundesland oder Bundesgesetz variieren.

Weitere Informationen

Informationsportal zu den Finanzverwaltungen der Länder

Zollverwaltung

Bundeszentralamt für Steuern