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Das freiwillige soziale Jahr kann als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet werden, insbesondere in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit oder Einrichtungen der Gesundheitspflege. Aber das FSJ hat sich auch für andere Aufgabenbereiche geöffnet, so z.B. für Sport, Brandschutz, Allgemeine Hilfe, Sanitäts- und Rettungsdienst, und – zusammen mit der Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung – für den kulturellen Bereich und die Denkmalpflege. Außerdem haben sich die klassischen sozialen Felder erweitert, z.B. durch den Hospizbereich, durch den Einsatz in Mehrgenerationenhäusern und in der Kinderbetreuung in Schulen, Selbsthilfegruppen, in Projekten für Benachteiligte oder im Migrationsbereich. Bei einer Regeldienstdauer von einem Jahr (mindestens jedoch 6 und höchstens 18 Monate) können inzwischen auch verschiedene Dienste in unterschiedlichen Einsatzfeldern nacheinander geleistet oder miteinander kombiniert werden, z.B. ein sechsmonatiger Inlands- und ein zwölfmonatiger Auslandsdienst.
Das freiwillige ökologische Jahr wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in geeigneten Stellen und Einrichtungen wie Forstämtern, landwirtschaftlichen Betrieben, bei Umweltämtern, Vogelschutzwarten, Jugendorganisationen oder Umweltschutzverbänden und anderen Organisationen geleistet. Die Teilnehmer/innen helfen z.B. bei der Landschaftspflege, bei Kartierungsarbeiten, Naturschutzmaßnahmen für Vögel, Amphibien u.a., bei der Betreuung von Biogärten oder der Biotop- und Gewässerpflege. Sie wirken mit bei Maßnahmen der Umweltbildung oder bei Arbeiten auf einem Bio-Bauernhof, oder sie lernen Verwaltungsabläufe und Arbeitsweisen von Forstverwaltung, Umweltbehörden oder betrieblichen Belange des Umweltschutzes kennen.
Im FSJ und FÖJ werden die Freiwilligen während des gesamten Freiwilligendienstes pädagogisch begleitet. Neben individueller Betreuung durch den Träger umfasst die pädagogische Begleitung bei einem einjährigen Dienst mindestens 25 Seminartage sowie die fachliche Anleitung in den Einsatzstellen. Am Ende des Dienstes haben sie Anspruch auf ein Zeugnis mit den erworbenen berufsqualifizierenden Merkmalen.
FSJ und FÖJ können im In- und Ausland geleistet werden und beginnen i.d.R. im September. Teilnehmer/innen müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und unter 27 Jahre alt sein. Sie vereinbaren mit den Trägern der Freiwilligendienste vertraglich die Rahmenbedingungen ihres Einsatzes, u.a. Geld- oder Sachleistungen für Unterkunft und Verpflegung sowie ein Taschengeld. Sie werden gesetzlich sozial- und unfallversichert. Darüber hinaus besteht Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge.
Träger der Freiwilligendienste sind Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen, Gebietskörperschaften sowie nach näherer Bestimmung der Länder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und sonstige von den zuständigen Landesbehörden zugelassene Institutionen.
Freiwilligendienst-Broschüren
zum Herunterladen sowie allgemeine Infos finden Sie hier:
www.bmfsfj.de (Service > Publikationen > Engagementpolitik)
Bundesarbeitskreis freiwilliges soziales Jahr
www.pro-fsj.de
Bundesarbeitskreis zum freiwilligen ökologischen Jahr
www.foej.de