Studienbewerbung

Studienbewerbung in drei Quoten

Eine junge Frau sitzt an einem Tisch, auf dem ein geöffneter Laptop steht und schaut auf diesen.
Foto: Julien Fertl | Bundesagentur für Arbeit

Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie: Die Studienplätze in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studienfächern sind begehrt. Doch wie läuft die Bewerbung ab und was hat es mit den drei Quoten auf sich? studienwahl.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie läuft die Auswahl in der Abiturbestenquote ab?

30 Prozent der Studienplätze in den vier Fächern werden über die Abiturdurchschnittsnote vergeben. Die in dieser Quote verfügbaren Studienplätze werden über 16 Landes-Ranglisten (also anhand eines landesinternen Leistungsvergleichs) vergeben, die abschließend in eine große Bundes-Rangliste überführt werden. Dies geschieht anhand von Berechnungen, die sich u.a. auf vorliegende Bevölkerungszahlen beziehungsweise -anteile stützen. Die entsprechenden Kapazitäten werden mit Bewerbungen ausgefüllt, deren Rangfolge sich primär nach der im jeweiligen Bundesland erbrachten Abiturleistung und sekundär nach einem abgeleisteten Dienst sowie einer zufällig zugewiesenen Losnummer ausrichtet.

Was versteht man unter „Wartezeit“?

Die Wartezeit entspricht den Halbjahren, die seit dem Abitur in vollem Umfang verstrichen sind. Wer etwa nach dem Abitur einen Freiwilligendienst oder eine Berufsausbildung absolviert und sich erst nach dem Abschluss um einen Studienplatz bewirbt, bekommt also die Anzahl von Semestern als Wartezeit angerechnet, die seit dem Abitur vergangen sind. Nicht anerkannt werden Zeiten, in denen man an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben war. Die Wartezeit wird automatisch in dem Semester berechnet, in dem man sich für ein Studium bewirbt. Die Bewerber müssen sich also nirgendwo melden, damit die Wartezeit erfasst wird.

Habe ich mit langer Wartezeit bessere Chancen auf meinen Wunsch-Studienplatz?

Seit der Neuregelung zur Vergabe der bundesweit zulassungsbeschränkten Studienplätze werden zehn Prozent der verfügbaren Studienplätze über die sogenannte „Zusätzliche Eignungsquote“ vergeben, eine eigene Wartezeitquote gibt es nicht mehr. Im Wesentlichen fokussiert man sich bei der zusätzlichen Eignungsquote auf Ergebnisse von Studierfähigkeitstest, aber auch andere Formen der Qualifikation wie beispielsweise eine relevante Berufsausbildung oder ein abgeleisteter Dienst können mit einbezogen werden. Darüber hinaus wird im Rahmen dieser Quote für den Zeitraum bis zum Wintersemester 2021/22 aber noch die sogenannte „Wartezeit“ berücksichtigt. Das erfolgt nach einem bestimmten Punktesystem: In der zusätzlichen Eignungsquote kann eine Bewerbung maximal 100 Punkte erreichen. Maximal 55 davon werden anhand von schulnotenunabhängigen Kriterien vergeben. Wofür man hier wie viele Punkte bekommt, gibt die jeweilige Hochschule vor.

Die restlichen 45 Punkte bilden im Wintersemester 2020/2021 den maximalen Rahmen zur Berücksichtigung der Wartezeit. Volle 45 Punkte erhält man aber nur, wenn 15 oder mehr Wartesemester angesammelt wurden. Bei weniger Wartezeit nimmt die Berücksichtigung linear ab – das bedeutet, dass für 14 Wartesemester noch 42 Punkte vergeben werden, für 13 Wartesemester 39 Punkte und so weiter. Ab dem Sommersemester 2021 können nur noch 30 Punkte angesammelt werden, ab dem Sommersemester 2022 wird die Wartezeit in der „Zusätzlichen Eignungsquote“ nicht mehr berücksichtigt.

Gewichtung der Wartezeit in der zusätzlichen Eignungsquote:

Wartezeit (Semester)       Verfahren Wintersemester     Verfahren Sommersemester 2021
                                                 2020/21                                      und Wintersemester 2021/22     

≥15                                   45 Punkte                                           30 Punkte         

14                                     42 Punkte                                           28 Punkte     

13                                     39 Punkte                                           26 Punkte     

etc.                                   etc.                                                       etc.

Welche Kriterien werden in den Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) berücksichtigt?

60 Prozent der Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben. Hierbei hat die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung zwar einen maßgeblichen Einfluss auf die Auswahl – aber diesem Auswahlkriterium muss mindestens ein weiteres (ge)wichtiges notenunabhängiges Kriterium zur Seite gestellt werden. Beim Studiengang Medizin müssen sogar mindestens zwei zusätzliche „bedeutsame“ Auswahlkriterien berücksichtigt werden.

Zu diesen Kriterien zählen vor allem das Ergebnis eines Studierfähigkeitstests, darüber hinaus können auch eine einschlägige Berufsausbildung, entsprechende berufliche Praxiserfahrung sowie die Ableistung eines Diensts oder der Nachweis akademischer Aktivitäten abseits eines Studiums sowie Auswahlgespräche oder Motivationsschreiben in Betracht kommen.

Wie nimmt man an den Auswahlverfahren der Hochschulen teil?

Sie müssen sich nicht für die Teilnahme an einer der drei Hauptquoten entscheiden: Im Rahmen der bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge nimmt eine Bewerbung für einen Ort stets automatisch an allen drei Quoten teil.

Kann man sich für mehrere Fächer gleichzeitig bewerben?

Ja. Für das Sommersemester 2020 konnte man sich erstmals parallel in allen medizinischen Fächern bewerben, somit waren zwölf Anträge mit insgesamt 46 Bewerbungen möglich – diese Zahl resultiert aus den dann startenden Studiengängen (zehn in der Humanmedizin, 14 in der Zahnmedizin und 13 in der Pharmazie; Tiermedizin wird zum Sommersemester nicht angeboten).

Zum folgenden Wintersemester 2020/21 werden theoretisch bis zu 102 Bewerbungen möglich. Limitiert wird diese Zahl auch hier lediglich durch die Anzahl der angebotenen Studiengänge; so kann man dann Humanmedizin an 38 Hochschulen studieren, Zahnmedizin an 29, Pharmazie an 22 und Tiermedizin an fünf.

Beispiele aus der Praxis: Lehramt studieren