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Studierende mit Kindern müssen sich gut organisieren. Dazu gehört auch eine passende Finanzierung des Studiums und der Familie. studienwahl.de hat eine Übersicht der wichtigsten Möglichkeiten, zusammengestellt.
Elterngeld
Elterngeld wird bei der Elterngeldstelle vor Ort beantragt. (Basis-)Elterngeld wird für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes gewährleistet - ausgezahlt werden monatlich mindestens 300 € (etwa für Studierende ohne Nebenjob) und maximal 1.800 €. Zwei Partnermonate kommen hinzu, wenn auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate Elternzeit für die Betreuung des Kindes beantragt. Zusammen können die Eltern also 14 Monate lang Elterngeld beziehen. Auch Alleinerziehende haben einen Anspruch auf eine Bezugsdauer von 14 Monaten.
ElterngeldPlus: In Teilzeit arbeitende Eltern können die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate verlängern. Die Höhe des monatlichen Auszahlungsbetrags reduziert sich entsprechend.
Kindergeld
Jeder, der ein Kind hat und seinen Wohnsitz bzw. ständigen Aufenthaltsort in Deutschland hat, hat einen Rechtsanspruch auf Kindergeld. Das Kindergeld wird bei der Dienststelle der Familienkasse beantragt und beträgt seit 01.01.2021 für das erste Kind 219 € Euro, für das zweite Kind ebenfalls 219 €, für das dritte Kind 225 € und ab dem vierten Kind 250 €.
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Kinderzuschlag
Sind Eltern zwar in der Lage, ihren eigenen Unterhalt, nicht aber den Unterhalt ihrer Kinder sicherzustellen, so können sie unter Umständen für jedes Kind, das in ihrem Haushalt lebt und für das sie Kindergeld beziehen, einen Kinderzuschlag erhalten.
BAföG
Wer das Studium aufgrund einer Schwangerschaft bzw. Geburt länger als drei Monate unterbrechen muss, hat solange keinen Anspruch auf BAföG bis das Studium wieder aufgenommen wird. Verlängert wird der Förderanspruch aufgrund der Schwangerschaft um ein Semester. Pro Lebensjahr des Kindes bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres wird eine Verlängerung um ein Semester pro Lebensjahr gewährt. Für das sechste und siebte Lebensjahr, das achte bis zehnte und das elfte bis vierzehnte Lebensjahr des Kindes um jeweils ein weiteres Semester.
Kinderbetreuungszuschlag
BAföG-Empfänger*innen mit einem Kind oder mehreren Kindern unter 10 Jahren erhalten einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 150,00 EUR/mtl. pro Kind. Hierfür ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
Stiftungen bieten mitunter eine finanzielle Unterstützung für Studierende mit Kind in Form eines Stipendiums. Die Voraussetzungen sind bei den Stiftungen einzusehen und bei den Auswahlkriterien stehen oft nicht die Kinder selbst im Fokus, sondern die eigenen Förderkriterien der Stiftungen.
Unterhaltsvorschuss
Sind die Eltern getrennt und zahlt der nicht im Haushalt lebende Elternteil des Kindes keinen Unterhalt für das Kind, kann beim Jugendamt ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
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Weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
In Einzelfällen sind weitere mögliche Bezüge zu prüfen wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Mutterschaftsgeld. Kinder haben einen eigenen Anspruch auf Sozialleistungen, im Zweifelsfall empfiehlt sich die Antragstellung zur Prüfung. Für Schwangere und Alleinerziehende besteht außerdem die Möglichkeit, die sogenannten Mehrbedarfe zu erhalten, auch wenn ein ALG II-Bezug nicht möglich ist.