STUDIEREN > Bewerbung & Zulassung
Drucken Versenden bei Facebook empfehlen bei Twitter empfehlen bei MySpace empfehlen
Zulassungsbeschränkungen, Bewerbung, Einschreibung

Endlich geschafft! Die letzten Abi-Prüfungen sind geschrieben, im "Mündlichen" ist es auch gut gelaufen. Jetzt nur noch bei der Hochschule anmelden und dann mit dem Studium beginnen. Ganz so einfach ist es leider meist doch nicht!

Nach Angaben der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) werden derzeit bei ca. 46% aller grundständigen Studiengänge Auswahlverfahren durchgeführt, da die Nachfrage das Angebot an Studienplätzen übersteigt. Studienbewerber/innen sollten sich also bewusst sein, dass sie unter Umständen in zulassungsbeschränkten Studiengängen keinen Studienplatz erhalten.

Zulassungsbeschränkungen bestehen immer dann, wenn erfahrungsgemäß die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze in einem Studiengang an einer Hochschule übersteigt. Für derart betroffene Studiengänge werden die Studienplatzkapazitäten (Anzahl der möglichen Studienplätze an der jeweiligen Hochschule) errechnet und als örtliche Zulassungsbeschränkungen festgelegt. In Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin existieren Zulassungsbeschränkungen an allen Universitäten in Deutschland. In diesem Fall spricht man von einer bundesweiten Zulassungsbeschränkung.

Grafik: Wege an die Hochschule. Die verschiedenen Bewerbungsverfahren im Überblick.

Was bedeutet "NC"?

"NC" kommt aus dem Lateinischen und ist die Abkürzung für "Numerus clausus" (deutsch "geschlossene Anzahl"). Als "NC-Fach" wird ein Studiengang dann bezeichnet, wenn dafür nur eine beschränkte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht und ein Auswahlverfahren durchgeführt wird. Entsprechend der Durchschnittsnote (i.d.R. im Zeugnis ausgewiesen), der Wartezeit und gegebenenfalls weiterer Auswahlkriterien wird unter den Bewerbern/-innen für einen bestimmten Studiengang eine Rangfolge gebildet. "NC" wird umgangssprachlich oft auch für die Auswahlgrenze verwendet, bei welcher der letzte zur Verfügung stehende Studienplatz im vergangenen Semester vergeben wurde.

Ein Beispiel: Ein "NC" von 2,2 bedeutet, dass Bewerber/innen mit einer Durchschnittsnote von 2,2 und besser zugelassen wurden (hinter dem/der letzten zugelassenen Bewerber/in mit 2,2 können allerdings weitere erfolglose Bewerber/innen mit der gleichen Note kommen); Bewerber/innen mit 2,3 und schlechter gingen leer aus.

Ein weit verbreitetes Missverständnis besteht in der Annahme, die Auswahlgrenze würde von den Hochschulen vor Studienstart festgelegt. Richtig ist: Vorab festgelegt ist nur die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Die Auswahlgrenze ergibt sich in jedem Semester und bei jedem Zulassungsverfahren aufgrund der Konkurrenz der aktuellen Bewerbungen um die knappe Anzahl an Studienplätzen neu und ist somit das Resultat eines abgeschlossenen (!) Auswahlverfahrens. Die Grenz-Werte der vergangenen Semester können zwar gewisse Anhaltspunkte für die Einschätzung der eigenen Zulassungschancen bieten, haben aber aufgrund der sich ändernden Anzahl an Bewerbungen und Auswahlbedingungen keine verlässliche Aussagekraft über die künftigen Zulassungschancen.

Keinesfalls sollte man daher auf eine Bewerbung für einen Studienplatz verzichten, nur weil die eigene Durchschnittsnote nicht den NC-Wert des letzten Vergabeverfahrens für den jeweiligen Studiengang erreicht.


Weitere Informationen

hochschulstart.de
www.hochschulstart.de