Überblick

Örtliche Zulassungsbeschränkungen

Gilt für das Studienfach Ihrer Wahl eine (örtliche) Zulassungsbeschränkung, müssen Sie sich fristgerecht bei der betreffenden Hochschule oder über das Internetportal der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) bewerben.

Studierende in einem Vorlesungssaal der HU Berlin.
Foto: Sonja Trabandt

Häufig endet die Bewerbungsfrist am 15. Juli (für einen Studienstart im Wintersemester) bzw. am 15. Januar (Sommersemester). Beachten Sie jedoch: ggf. können Hochschulen jedoch davon abweichende Bewerbungsfristen haben!

Bei zahlreichen Hochschulen erfolgt die Bewerbung online mittels eines Bewerbungsmoduls. Sollte eine Onlinebewerbung im Einzelfall noch nicht möglich sein, stehen die Bewerbungsunterlagen meist auf den Internetseiten der Hochschulen zum Download bereit.

Nach welchen Kriterien wird verteilt?

Die Regeln und Kriterien für die örtlichen Auswahlverfahren sind in den Bundesländern teilweise unterschiedlich. Von der Zahl der verfügbaren Studienplätze wird meist vorweg eine Quote von bis zu 20% für bestimmte Bewerbergruppen (Härtefälle, Zweitstudienbewerber*innen u.ä.) abgezogen. 10 bis 25% der verbleibenden Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben, die übrigen in einem Auswahlverfahren der Hochschule.

Neben der Abiturnote als Auswahlkriterium gewinnt die individuelle fachspezifische Eignung zunehmend an Bedeutung. Das geschieht z.B. durch eine höhere Gewichtung von Auswahlgesprächen, fachspezifischen Studierfähigkeitstests oder bestimmten Zeugnisnoten, die für den Studiengang besonders relevant sind. Manche Hochschulen setzen außerdem für eine Bewerbung die Teilnahme an einem Selbsttest zur Studienorientierung voraus (mehr dazu im Abschnitt „Entscheidungshilfen“).

Hinweis

Die Einzelheiten zum Verfahren und die Anmeldetermine erfragen Sie am besten direkt bei der betreffenden Hochschule. Ggf. ist auch eine vorherige Registrierung bei www.hochschulstart.de erforderlich (vgl. die Hinweise zum Dialogorientierten Serviceverfahren)