Die Regeln und Kriterien für die örtlichen Auswahlverfahren sind in den Bundesländern teilweise unterschiedlich. Von der Zahl der verfügbaren Studienplätze wird meist vorweg eine Quote von bis zu 20% für bestimmte Bewerbergruppen (Härtefälle, Zweitstudienbewerber*innen u.ä.) abgezogen. 10 bis 25% der verbleibenden Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben, die übrigen in einem Auswahlverfahren der Hochschule.
Neben der Abiturnote als Auswahlkriterium gewinnt die individuelle fachspezifische Eignung zunehmend an Bedeutung. Das geschieht z.B. durch eine höhere Gewichtung von Auswahlgesprächen, fachspezifischen Studierfähigkeitstests oder bestimmten Zeugnisnoten, die für den Studiengang besonders relevant sind. Manche Hochschulen setzen außerdem für eine Bewerbung die Teilnahme an einem Selbsttest zur Studienorientierung voraus (mehr dazu im Abschnitt „Entscheidungshilfen“).