Laut dem Numerus-clausus-Check des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) hatten im Wintersemester 2025/2026 insgesamt 32,5 Prozent der Studienangebote in Deutschland eine Zugangsbeschränkung. Damit deine Bewerbung erfolgreich ist, solltest du die verschiedenen Zulassungsverfahren kennen. Die wichtigsten Infos dazu findest du in diesem Kapitel.
Bewerbung & Zulassung
Muss ich mich für ein Studium bewerben?
Du weißt bereits, welches Fach du studieren möchtest? Dann solltest du jetzt prüfen, ob du dich bewerben musst – und wenn ja, wie und wo du dich bewirbst.
Zulassungsbeschränkungen – örtlich oder bundesweit?
Zulassungsbeschränkungen gibt es immer dann, wenn deutlich mehr Bewerbungen eingehen als Studienplätze in einem Studiengang an einer Hochschule verfügbar sind. In solchen Fällen wird eine örtliche Zulassungsbeschränkung eingerichtet, abhängig vom Verhältnis zwischen Bewerberzahl und Platzangebot.
In folgenden Studiengängen sind die Studienplätze an allen staatlichen Hochschulen in Deutschland begrenzt.
- Humanmedizin
- Zahnmedizin
- Tiermedizin
- Pharmazie
Hier spricht man von einer bundesweiten Zulassungsbeschränkung.
Unabhängig davon, ob die Zulassungsbeschränkung örtlich oder bundesweit gilt: Wenn dein gewählter Studiengang eine Zulassungsbeschränkung hat, musst du dich in jedem Fall um einen Studienplatz bewerben (siehe: „Wo muss ich mich für ein Studium bewerben?").
Themen
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„NC“ ist die Abkürzung für „Numerus clausus“ und bedeutet übersetzt „geschlossene Anzahl“. Der NC wird bei Auswahlverfahren angewendet, wenn die Zahl der Bewerbungen die verfügbaren Studienplätze übersteigt. Maßgeblich ist dabei… -
Für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung musst du dich um einen Studienplatz bewerben – entweder direkt bei der Hochschule ODER über hochschulstart.de, das zentrale Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH).
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Ob es mit dem Studienplatz geklappt hat oder nicht, erfährst du per Zulassungsbescheid bzw. Ablehnungsbescheid. Dass eine Ablehnung unerfreulich ist, ist nachvollziehbar. Doch auch Zusagen können problematisch sein, wenn sie zu…
Was gilt für zulassungsfreie Studiengänge?
In zulassungsfreien Studiengängen dagegen brauchst du meist nur deine Hochschulzugangsberechtigung und kannst dich direkt zum Semesterbeginn einschreiben. Bewerbung, Voranmeldung oder Eignungsprüfung sind normalerweise nicht nötig. Manchmal kann aber auch hier eine Voranmeldung oder sogar eine Bewerbung über das Portal hochschulstart.de erforderlich sein. Deshalb solltest du dich rechtzeitig bei deiner Hochschule informieren, welche Unterlagen du bis wann einreichen musst.
Außerdem gilt: Auch zulassungsfreie Studiengänge können an bestimmte Voraussetzungen gebunden sein (z.B. Sprachkenntnisse). Diese sind meist zur Einschreibung nachzuweisen, häufig lassen sie sich jedoch in den ersten Semestern durch zusätzliche Kurse an der Hochschule nachholen. Verlässliche Auskünfte erteilen die Hochschulen selbst.
Und was bedeutet Einschreibung (Immatrikulation)?
Die Einschreibung, auch Immatrikulation genannt, ist der entscheidende Schritt, der dich offiziell zum/zur Studierenden macht. Unabhängig davon, ob dein Studiengang zulassungsfrei ist oder ob du nach deiner Bewerbung eine Zulassung erhalten hast, kannst du dein Studium nur mit einer abgeschlossenen Immatrikulation beginnen.
Die Einschreibung erfolgt direkt bei der Hochschule. Je nach Vorgaben kannst du dich online, per Post oder persönlich vor Ort einschreiben. Informiere dich daher rechtzeitig über Verfahren und Fristen. Für die Immatrikulation musst du in der Regel folgende Unterlagen fristgerecht und vollständig einreichen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Hochschulzugangsberechtigung
- ggf. Zulassungsbescheid
- Nachweis der Krankenversicherung
- Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags