Wohnen

Bei den Eltern, im Wohnheim, in der WG oder in der eigenen Wohnung – je nach Budget und Wohnungsmarkt stehen dir im Studium unterschiedliche Wohnformen zur Verfügung.

Foto: Heidrun Hönninger
Zu sehen ist ein Studierendenwohnheim von außen.

Laut der 22. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks wohnen bundesweit die meisten Studierenden zur Miete (59 %), die zweitgrößte Gruppe wohnt in einer Eigentumswohnung bzw. im Eigentum der Eltern (21 %), gefolgt von den Studierenden, die im Studierendenwohnheim (17,5 %) oder zur Untermiete (3 %) wohnen.

Je nach Größe, Ausstattung und Lage der Unterkunft sowie abhängig vom Hochschulort ist es schwieriger oder einfacher, eine geeignete Wohnmöglichkeit zu finden. Auch die Mietkosten variieren z.T. erheblich. Es ist also wichtig, frühzeitig vor Studienbeginn mit der Wohnungssuche zu beginnen.

Die Grafik zeigt die Wohnformen der Studierenden im Bezugsjahr 2021. 28 Prozent wohnen mit Mitbewohner*innen in einer Wohngemeinschaft, 27 Prozent wohnen mit dem oder der (Ehe-)Partner*in, 24 Prozent mit oder bei den eigenen Eltern, 21 Prozent wohnen allein. Außerdem wohnen sechs Prozent mit Kind*ern, fünf Prozent mit anderen Familienangehörigen sowie ein Prozent mit anderen Personen. Quelle: 22. Sozialerhebung (2023)

Studierendenwohnheime

Träger sind überwiegend die Studierendenwerke, aber auch kirchliche Einrichtungen und private Investoren. Derzeit gibt es bundesweit rund 238.000 öffentlich geförderte Wohnplätze, davon gut 195.000 bei den 57 Studierendenwerken.

Die durchschnittliche Bruttowarmmiete in Wohnheimen der Studierendenwerke beträgt 279,92 Euro im Monat (vielerorts inkl. Internetanschluss); für einen Wohnheimplatz in anderer Trägerschaft müssen Studierende im Schnitt gut 50 Euro mehr zahlen.

An vielen Orten gibt es auch spezielle Wohnangebote für Rollstuhlnutzende bzw. mobilitätseingeschränkte Studierende und für Studierende mit Kindern. Zu den Bewerbungsmodalitäten, zur Lage und zu den jeweiligen Mieten der einzelnen Wohnanlagen gibt es Informationen beim Studierendenwerk des jeweiligen Hochschulortes.

Eine Liste findest du unter www.studierendenwerke.de/deutsches-studentenwerk/studentenwerke/studierendenwerke-a-z/landkarte.

Freier Wohnungsmarkt

Für eine eigene Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt variieren die Kosten je nach Hochschulort. In den klassischen Universitätsstädten und Ballungsgebieten liegen sie deutlich höher als andernorts. So zahlen Studierende laut der 22. Sozialerhebung in München durchschnittlich 495 Euro Monatsmiete inklusive Nebenkosten, in Leipzig dagegen nur 329 Euro.

Angebote des freien Wohnungsmarktes findest du in Tageszeitungen, bei Makler*innen, auf einschlägigen Internetplattformen oder an den „Schwarzen Brettern“ im Hochschulbereich. Auch bei den Wohnraumvermittlungsstellen der Studierendenwerke und in deinem Bekanntenkreis solltest du nachfragen. Bei Stadtmagazinen und lokalen Kleinanzeigenblättern kannst du häufig kostenlos Online-Inserate lesen und aufgeben. Wohnungsbörsen im Internet haben oftmals spezielle Seiten für Studierende eingerichtet. Und Mitwohnzentralen vermitteln Wohnraum auf Zeit, meist zur Untermiete.

Wenn du Mietpreise vergleichst, achte darauf, ob es sich um eine Kaltmiete (Nettomiete) oder bereits um die Bruttowarmmiete (Endmiete) handelt. In der Regel musst du auch eine Kaution hinterlegen, die du nach Auszug aus der Wohnung zurückerhältst.

Wohnberechtigungsschein, Wohngeld

Bei niedrigem Einkommen ist es u. U. möglich, einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für eine Sozialwohnung ausgestellt zu bekommen. Als Student*in kannst du auch Anspruch auf Wohngeld haben, wenn du nicht BAföG-berechtigt bist. Auskünfte hierzu erteilen die Sozialberatungsstellen der Studierendenwerke, Wohngeldstellen der Stadt- und Kreisverwaltungen sowie Wohnungsbaugenossenschaften. In der Regel gilt: Du musst zuerst eine Förderung nach BAföG beantragen, erst danach kannst du dich um Wohngeld bemühen.

Barrierefreies Wohnen

Studienbewerber*innen mit Behinderungen werden bei der Bewerbung um einen Wohnheimplatz meist bevorzugt berücksichtigt. Trotzdem solltest du den Antrag für ein Zimmer in einem Studentenwohnheim möglichst früh einreichen. Einige Wohnheime bieten zusätzliche Unterstützungs- und Serviceleistungen für Studierende mit Pflege-/Assistenzbedarf an, z.B. das Konrad-Biesalski-Haus in Marburg und das Haus Sumperkamp in Bochum. Darüber hinaus kann dir bei der Suche nach Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt das örtliche Wohnungsamt oder der*die Behindertenbeauftragte der Stadtverwaltung behilflich sein.

Weitere Informationen für Studienbewerber*innen und Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sind bei der „Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung“ des Deutschen Studierendenwerks erhältlich: (www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-behinderung/studienalltag/wohnen-ohne-barrieren)

Hinweis

Bei rechtlichen Fragen zum Mietvertrag helfen die Studierendenvertretungen oder der Deutsche Mieterbund (www.mieterbund.de).

Stand: 09.07.2025