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Grundsätzlich brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung, damit Sie sich für ein Studium einschreiben können. Diese weisen Sie mit Ihrem Zeugnis der Hochschulreife nach.
An welchen Hochschultypen Sie konkret studieren dürfen, hängt allerdings davon ab, an welchem Schultyp Sie Ihren Abschluss gemacht haben.
Mit der allgemeinen Hochschulreife sind Sie berechtigt, alle Studiengänge an allen Hochschultypen zu studieren.
Mit einer fachgebundenen Hochschulreife können Sie die Fächer der im Zeugnis vermerkten Fachrichtung (z.B. Sozialwesen, Technik, Wirtschaft) an allen Hochschultypen studieren.
Mit der Fachhochschulreife können Sie in alle Studiengänge an einer Fachhochschule aufgenommen werden. In Bayern gibt es darüber hinaus auch eine fachgebundene Fachhochschulreife, die das Studium bestimmter Fächer am genannten Hochschultyp ermöglicht.
Foto: Martin Rehm
Es gibt allerdings Hochschulzugangsberechtigungen, die nur in bestimmten Bundesländern gelten. Die Gültigkeit ist i.d.R. auf dem Abschlusszeugnis vermerkt.
In Brandenburg und Hessen etwa können Studieninteressierte mit Fachhochschulreife auch Bachelorstudiengänge an Universitäten studieren. In Niedersachsen berechtigt die Fachhochschulreife auch zum Studium in der entsprechenden Fachrichtung an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule. Und in Baden-Württemberg gibt es die sogenannte „Delta Prüfung“. Sie ermöglicht es Studieninteressierten mit Fachhochschulreife, ein Studium an einer Universität zu belegen. Abiturient*innen mit fachgebundener Hochschulreife können auf diesem Weg auch in einer Fachrichtung zugelassen werden, die nicht auf dem Abschlusszeugnis vermerkt ist. Für ein Lehramtsstudium in künstlerischen Fächern (Kunst und Musik) ist i.d.R. die allgemeine Hochschulreife erforderlich, in manchen Ländern genügt hierzu aber auch die fachgebundene Hochschulreife.
Weitere Auskünfte erteilen die Zulassungsstellen der Hochschulen.
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Von der Fachhochschule an die Universität
Der Bachelorabschluss einer Fachhochschule ist bezüglich der Zulassung zu einem weiterführenden Studium dem Bachelorabschluss einer Universität grundsätzlich gleichgestellt. Bachelorabsolvent*innen von Fachhochschulen können deshalb grundsätzlich auch einen Masterstudiengang an einer Universität belegen. Eine anschließende Promotion an einer Universität ist ebenfalls möglich. Ein Wechsel im Verlauf des Studiums von der Fachhochschule in einen gleichen oder eng verwandten universitären Studiengang ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, teilweise (z.B. in Bayern) ist er mit erreichten 60 ECTS-Leistungspunkten nach zwei Fachsemestern möglich.
info
Hochschulreife nachholen
Sie können auch einen Schulabschluss nachholen, um eine Hochschulzugangsberechtigung zu erhalten. Umgangssprachlich ist die Rede vom „Zweiten Bildungsweg“.
Ausführliche Informationen dazu gibt es beim Deutschen Bildungsserver (www.bildungsserver.de).
Anrechnung von Aus- und Fortbildungsleistungen im Studium
Absolvent*innen beruflicher Ausbildungswege, die ein Hochschulstudium anstreben, können sich im Vorfeld ihrer Entscheidung über Möglichkeiten der Anrechnung erbrachter Aus- oder Fortbildungsleistungen informieren. Werden diese angerechnet, müssen entsprechende Leistungen nicht erneut im Studium erbracht werden. Welche Leistungen anerkannt werden können, entscheiden i.d.R. die zuständigen Ämter der Hochschulen.
Der Fachbereich Wirtschaft und Gesundheit der Fachhochschule Bielefeld hat zudem zur Verbesserung der Transparenz des Angebots und zur Verkürzung der Informationsbeschaffung die zentrale Informationsplattform DAbeKom entwickelt (www.dabekom.de). Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und liefert einen umfassenden Überblick über die an deutschen Hochschulen aus dem gesamten Bundesgebiet anrechenbaren Kompetenzen aus der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung (siehe hierzu auch „Weiterbildende Studiengänge“).
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Weitere Zulassungsvoraussetzungen
Deutschkenntnisse
Wer an einer deutschen Hochschule studieren möchte, muss über die erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen. Eine Ausnahme bilden „International Degree Programmes“, die meist in englischer Sprache angeboten werden. Deutschkenntnisse können mit Prüfungen und Tests im Heimatland oder in Deutschland nachgewiesen werden. Hinweise zu Sprachkursen und -prüfungen finden Sie auf den Internetseiten des Goethe-Instituts (www.goethe.de) sowie auf www.sprachnachweis.de. Umfassend informiert Sie auch der Deutsche Akademische Austauschdienst DAAD (www.daad.de).
Eignungsprüfung
Insbesondere für ein Kunst-, Design-, Innenarchitektur-, Musik-, Schauspiel- oder Sportstudium müssen Studienbewerber*innen ihre Eignung nachweisen. Dies geschieht je nach Studiengang z.B. durch Vorlage einer Arbeitsmappe mit eigenen künstlerisch-gestalterischen Arbeiten, durch ein Vorsprechen, ein Vorspiel auf einem Instrument oder durch eine Sporteignungsprüfung.
Wird eine besondere bzw. überragende künstlerische Begabung und eine für das Studium hinreichende Allgemeinbildung nachgewiesen, so kann die Zulassung zu bestimmten künstlerischen, darstellenden, gestalterischen oder musischen Studiengängen auch ohne den Nachweis einer Hochschulreife erfolgen.
Da solche Eignungstests oft vor dem Beginn der allgemeinen Bewerbungsfristen durchgeführt werden, sollten Sie Informationen über Termine, Bewerbungsunterlagen und ähnliches schon eineinhalb Jahre vor dem beabsichtigten Studienbeginn einholen.
Fremdsprachenkenntnisse
Für einige Fächer schreiben die Prüfungsordnungen verbindlich Fremdsprachenkenntnisse vor, die entweder schon zu Studienbeginn vorhanden sein müssen oder während des Studiums nachzuholen sind.
Lateinkenntnisse: Vor allem in geisteswissenschaftlichen Fächern wie Germanistik, Philosophie oder Geschichte sowie in Lehramtsstudiengängen gehören manchmal Lateinkenntnisse zu den Zugangsvoraussetzungen. Oft ist das auch erst zum Masterstudium der Fall, etwa bei den gestuften Lehramtsstudiengängen.
Für das Studium der Theologie sind i.d.R. das Graecum und das Hebraicum vorgeschrieben. Die meisten Studierenden lernen die Sprachen aber erst im Laufe der ersten Semester.
Neuere Philologien: Die Hochschulen können die Zulassung zu einem Fach wie Anglistik oder Romanistik vom Ergebnis eines Sprachtests abhängig machen. Der oft computerbasierte Test ist an der Hochschule abzulegen, kann aber i.d.R. durch anerkannte Sprachzertifikate wie den TOEFL (Test of English as a Foreign Language) bzw. das DELF (Diplôme d'Etudes en Langue Française) ersetzt werden. Außerdem können Einstufungstests zu Beginn des Semesters verpflichtend sein und eine Grundlage für die Studienberatung darstellen sowie der leistungsbezogenen Auswahl der Lehrveranstaltungen dienen.
Praktika vor Studienbeginn
Insbesondere an Fachhochschulen wird oft vor der Aufnahme des Studiums ein sogenanntes Vorpraktikum verlangt (oder empfohlen), dessen Dauer zwischen ein paar Wochen und einigen Monaten variieren kann. Eine Berufsausbildung oder ein Freiwilligendienst können unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise angerechnet werden. Die Dauer des Vorpraktikums ist auch von der schulischen Vorbildung der Studienbewerber*innen abhängig. Daher sollten Sie sich frühzeitig bei Ihrer zukünftigen Hochschule über die entsprechenden Bestimmungen informieren – z.B. auch über die Möglichkeit, das Vorpraktikum nach Studienbeginn in den Semesterferien abzuleisten. Ausnahmeregelungen gibt es auch für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.
Hinweis: Ein Praktikum vor Studienbeginn kann auch dann sinnvoll sein, wenn es nicht verpflichtend ist. So können Sie Ihre Motivation und Eignung für das geplante Studium und die spätere Berufstätigkeit überprüfen. Bei der Suche nach Praktikumsstellen sind z.B. die Praktikumsämter der Hochschulen behilflich.
Hinweis
Bei einigen Studiengängen gibt es die Möglichkeit, dass berufliche Qualifikationen angerechnet werden. Mehr Infos dazu gibt es unter „Bewerbung & Zulassung".
In einigen Bundesländern wird bei der Immatrikulation der Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren verlangt (z.B. Baden-Württemberg und Bayern).
Infoseite der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zu den Themen Anerkennung und Anrechnung als zentrales Mittel für mehr Mobilität und Durchlässigkeit. www.anerkennung-und-anrechnung-im-studium.de