Voraussetzungen für ein Studium

Damit du dich für ein Studium einschreiben kannst, brauchst du eine Hochschulzugangsberechtigung. Diese weist du unter anderem mit einem Zeugnis der Hochschulreife nach. Auch Berufsabschlüsse eröffnen den Weg in ein Studium.

An welchen Hochschultypen du konkret studieren darfst, hängt allerdings davon ab, an welchem Schultyp du deinen Abschluss absolviert bzw. welche Ausbildung du gemacht hast.

  • Mit der allgemeinen Hochschulreife bist du berechtigt, alle Studiengänge an allen Hochschultypen zu studieren.
  • Mit einer fachgebundenen Hochschulreife kannst du die Fächer der im Zeugnis vermerkten Fachrichtung (z.B. Sozialwesen, Technik, Wirtschaft) an allen Hochschultypen studieren.
  • Mit der Fachhochschulreife kannst du in alle Studiengänge an einer Fachhochschule aufgenommen werden. In Bayern gibt es darüber hinaus auch eine fachgebundene Fachhochschulreife, die das Studium bestimmter Fächer am genannten Hochschultyp ermöglicht.
Foto: Martin Rehm
Ein klassisches Treppenhaus mit Marmortreppe.

Es gibt allerdings Hochschulzugangsberechtigungen, die nur in bestimmten Bundesländern gelten. Die Gültigkeit ist i.d.R. auf dem Abschlusszeugnis vermerkt.

In Brandenburg und Hessen etwa können Studieninteressierte mit Fachhochschulreife auch Bachelorstudiengänge an Universitäten studieren. In Niedersachsen berechtigt die Fachhochschulreife auch zum Studium in der entsprechenden Fachrichtung an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule. Und in Baden-Württemberg gibt es die sogenannte „Delta Prüfung“: Sie ermöglicht es Studieninteressierten mit Fachhochschulreife, an einer Universität zu studieren. Abiturient*innen mit fachgebundener Hochschulreife können durch diese Prüfung auch in einer Fachrichtung zugelassen werden, die nicht auf dem Abschlusszeugnis vermerkt ist. 

Weitere Auskünfte erteilen die Zulassungsstellen der Hochschulen.

Themen

  • In allen Bundesländern ist es inzwischen möglich, auch ohne Abitur zu studieren. Die Bestimmungen sind jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bildung ist schließlich Ländersache. 
  • Du hast Interesse an einem Studium in Deutschland und hast lediglich ausländische Bildungsnachweise? Grundsätzlich erfüllst du die Qualifikationsvoraussetzungen für ein Studium in Deutschland, wenn deine Bildungsnachweise ein… 

Von der Fachhochschule an die Universität

Der Bachelorabschluss einer Fachhochschule ist bezüglich der Zulassung zu einem weiterführenden Studium dem Bachelorabschluss einer Universität gleichgestellt. Bachelorabsolvent*innen von Fachhochschulen können deshalb grundsätzlich auch einen Masterstudiengang an einer Universität belegen. Eine anschließende Promotion an einer Universität ist ebenfalls möglich. Am besten informierst du dich vorab bei deiner Wunsch-Universität, welche Zugangsvoraussetzungen für den jeweiligen Master gelten.

Ein Wechsel im Verlauf des Studiums von der Fachhochschule in einen gleichen oder eng verwandten universitären Studiengang ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, teilweise (z.B. in Bayern) ist er mit erreichten 60 ECTS-Leistungspunkten nach zwei Fachsemestern möglich.

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Hochschulreife nachholen

Du kannst deinen Schulabschluss auch nachholen, um eine Hochschulzugangsberechtigung zu erhalten. Umgangssprachlich ist dabei die Rede vom „Zweiten Bildungsweg“. Ausführliche Informationen gibt es beim Deutschen Bildungsserver. 
www.bildungsserver.de.

Anrechnung von Aus- und Fortbildungsleistungen im Studium

Wer eine berufliche Ausbildung absolviert hat und ein Studium anschließen möchte, kann sich vorab über Möglichkeiten der Anrechnung erbrachter Aus- oder Fortbildungsleistungen informieren. Werden diese angerechnet, müssen entsprechende Leistungen nämlich nicht erneut im Studium erbracht werden. Welche Leistungen anerkannt werden können, entscheiden i.d.R. die zuständigen Ämter der Hochschulen.

Die Hochschule Bielefeld hat für einen Überblick darüber, an welchen Hochschulen Kompetenzen aus der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung angerechnet werden, die zentrale Informationsplattform DAbeKom entwickelt (www.dabekom.de). Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie durch das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. (Siehe hierzu auch „Weiterbildende Studiengänge“).

Weitere Zulassungsvoraussetzungen

Deutschkenntnisse

Wer an einer deutschen Hochschule studieren möchte, muss über die erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen. Teilweise wird C1 vorausgesetzt, es ist aber auch möglich, seine Sprachkenntnisse auf andere Art nachzuweisen (vgl. www.kmk.org/themen/deutsches-sprachdiplom-dsd/deutsche-sprachkenntnisse-fuer-den-hochschulzugang.html). Eine Ausnahme bilden „International Degree Programmes“, die meist in englischer Sprache angeboten werden. Deutschkenntnisse können mit Prüfungen und Tests im Heimatland oder in Deutschland nachgewiesen werden. Hinweise zu Sprachkursen und -prüfungen findest du auf den Internetseiten des Goethe-Instituts (www.goethe.de) sowie auf www.sprachnachweis.de. Umfassende Infos bietet auch der Deutsche Akademische Austauschdienst DAAD (www.daad.de).

Eignungsprüfung

Insbesondere für ein Kunst-, Design-, (Innen-)Architektur-, Musik-, Schauspiel- oder Sportstudium müssen Studienbewerber*innen ihre Eignung nachweisen. Je nach Studiengang musst du z.B. eine Arbeitsmappe mit eigenen künstlerisch-gestalterischen Arbeiten vorlegen, vorsprechen bzw. vorsingen, auf einem Instrument vorspielen oder eine Sporteignungsprüfung ablegen.

Wird dir eine besondere künstlerische Begabung und eine für das Studium hinreichende Allgemeinbildung nachgewiesen, so kannst du zu bestimmten künstlerischen, darstellenden, gestalterischen oder musischen Studiengängen auch ohne den Nachweis einer Hochschulreife zugelassen werden.

Da solche Eignungstests oft vor dem Beginn der allgemeinen Bewerbungsfristen ablaufen, solltest du alle Informationen zu den Eignungsprüfungen schon eineinhalb Jahre vor dem beabsichtigten Studienbeginn einholen.

Fremdsprachenkenntnisse

Für einige Fächer schreiben die Prüfungsordnungen verbindlich Fremdsprachenkenntnisse vor, die entweder schon zu Studienbeginn vorhanden sein müssen oder während des Studiums nachzuholen sind.

  • Lateinkenntnisse: Vor allem in geisteswissenschaftlichen Fächern wie Germanistik, Philosophie, Sprachwissenschaften oder Geschichte sowie in Lehramtsstudiengängen gehören manchmal Lateinkenntnisse zu den Zugangsvoraussetzungen. Für ein (Zahn-)Medizin oder Jura-Studium ist dagegen kein Latinum mehr erforderlich.
  • Für das Studium der Theologie sind i.d.R. das Graecum und das Hebraicum vorgeschrieben. Die meisten Studierenden lernen die Sprachen erst im Laufe der ersten Semester.
  • Neuere Philologien: Die Hochschulen können die Zulassung zu einem Fach wie Anglistik oder Romanistik vom Ergebnis eines Sprachtests abhängig machen. Der Test ist an der Hochschule abzulegen, mittlerweile meist über eine Online-Lernplattform, kann aber i.d.R. durch anerkannte kostenpflichtige Sprachzertifikate wie den TOEFL (Test of English as a Foreign Language) bzw. das DELF (Diplôme d'Etudes en Langue Française) ersetzt werden. Außerdem können Einstufungstests zu Beginn des Semesters verpflichtend sein und eine Grundlage für die Studienberatung darstellen sowie der leistungsbezogenen Auswahl der Lehrveranstaltungen dienen.

Praktika vor Studienbeginn

Insbesondere an Fachhochschulen wird oft vor der Aufnahme des Studiums ein sogenanntes Vorpraktikum verlangt (oder empfohlen), dessen Dauer zwischen ein paar Wochen und einigen Monaten variieren kann. Eine Berufsausbildung oder ein Freiwilligendienst können unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise angerechnet werden. Die Dauer des Vorpraktikums ist auch von der schulischen Vorbildung abhängig. Daher solltest du dich frühzeitig bei deiner zukünftigen Hochschule über die entsprechenden Bestimmungen informieren – z.B. auch über die Möglichkeit, das Vorpraktikum nach Studienbeginn in den Semesterferien abzuleisten. Ausnahmeregelungen gibt es auch für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.

Hinweis: Ein Praktikum vor Studienbeginn kann auch dann sinnvoll sein, wenn es nicht verpflichtend ist. So kannst du deine Motivation und Eignung für das geplante Studium und die spätere Berufstätigkeit überprüfen. Bei der Suche nach Praktikumsstellen sind z.B. die Praktikumsämter der Hochschulen behilflich.

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Bei einigen Studiengängen gibt es die Möglichkeit, sich berufliche Qualifikationen anrechnen zu lassen. Mehr Infos dazu sowie zum Thema Bewerbung generell gibt es im Kapitel  „Bewerbung & Zulassung“.

In einigen Bundesländern wird bei der Immatrikulation der Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren verlangt (z.B. Baden-Württemberg und einige Hochschulen in Bayern).

Stand: 09.07.2025