Es gibt allerdings Hochschulzugangsberechtigungen, die nur in bestimmten Bundesländern gelten. Die Gültigkeit ist i.d.R. auf dem Abschlusszeugnis vermerkt.
In Brandenburg und Hessen etwa können Studieninteressierte mit Fachhochschulreife auch Bachelorstudiengänge an Universitäten studieren. In Niedersachsen berechtigt die Fachhochschulreife auch zum Studium in der entsprechenden Fachrichtung an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule. Und in Baden-Württemberg gibt es die sogenannte „Delta Prüfung“: Sie ermöglicht es Studieninteressierten mit Fachhochschulreife, an einer Universität zu studieren. Abiturient*innen mit fachgebundener Hochschulreife können durch diese Prüfung auch in einer Fachrichtung zugelassen werden, die nicht auf dem Abschlusszeugnis vermerkt ist.
Weitere Auskünfte erteilen die Zulassungsstellen der Hochschulen.