Grundsätzlich unterscheidet man bei Abschlüssen zwischen solchen, die durch eine Hochschulprüfung und solchen, die durch eine staatliche (Staatsexamen) bzw. kirchliche Prüfung erworben werden.
Durch Hochschulprüfungen werden die akademischen Abschlüsse Bachelor und Master (sowie selten Diplom und Magister Artium) erworben. Auch die Promotion, also der Erwerb eines Doktorgrades, gehört zu den Hochschulprüfungen.
Eine Staatsprüfung oder eine kirchliche Prüfung gibt es nur in ganz bestimmten Fächern.
Zum Sommersemester 2025 wurden nach Angaben der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ca. 20.500 gestufte Studiengänge (Bachelor/ Master) an Universitäten, Fachhochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen angeboten. Sie machen damit rund 92 % des Studienangebots in Deutschland aus. Die Mehrzahl der Studiengänge, die nicht als Bachelor/Master angeboten werden, kommt aus den Bereichen Kunst, Musik und Design sowie aus der öffentlichen Verwaltung. Außerdem sind einige Studiengänge mit kirchlichen Abschlüssen darunter, ebenso wie das Lehramtsstudium in einzelnen Bundesländern.