Ob es mit dem Studienplatz geklappt hat oder nicht, erfährst du per Zulassungsbescheid bzw. Ablehnungsbescheid. Dass eine Ablehnung unerfreulich ist, ist nachvollziehbar. Doch auch Zusagen können problematisch sein, wenn sie zu kniffligen Entscheidungslagen führen.
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Viele Studieninteressierte bewerben sich parallel auch für Studiengänge, die nicht am Vergabeverfahren von Hochschulstart teilnehmen.
Zu Problemen kann es dabei kommen, wenn die Zulassungsbescheide zu unterschiedlichen Terminen versandt werden und Bewerber*innen – ohne das Ergebnis aller Bewerbungen zu kennen – bis zu einem bestimmten Stichtag erklären sollen, ob sie einen Studienplatz annehmen.
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Damit du innerhalb der vorgegebenen Frist die ggf. erforderliche Erklärung der Annahme eines Studienplatzes abgeben und dich immatrikulieren kannst, solltest du in den Wochen nach dem Bewerbungsschluss unbedingt erreichbar bleiben.
Bundesweite Studienplatzbörse
Wenn du bis zum Abschluss der Haupt- und Nachrückverfahren keine Zusage für einen Studienplatz bekommen hast, erhältst du dank der bundesweiten Studienplatzbörse eine zusätzliche Chance: Auf www.hochschulkompass.de werden jeweils zum Sommer- und Wintersemester nach Abschluss der Nachrückverfahren Studiengänge aufgeführt, bei denen noch Studienplätze verfügbar sind – für das Wintersemester frühestens ab 1. September, für das Sommersemester ab 1. Februar.
Bewerber*innen für zulassungsbeschränkte Studiengänge können sich über die Internetbörse informieren und eine Teilnahme am Losverfahren bei der jeweiligen Hochschule beantragen. Die Einträge werden täglich aktualisiert. Es kann sich also lohnen, öfter auf die Seite zu schauen.