Ob es mit dem Studienplatz geklappt hat oder nicht, erfährst du per Zulassungsbescheid bzw. Ablehnungsbescheid. Dass eine Ablehnung unerfreulich ist, ist nachvollziehbar. Doch auch Zusagen können problematisch sein, wenn sie zu kniffligen Entscheidungslagen führen.
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Viele Studieninteressierte bewerben sich parallel auch für Studiengänge, die nicht am Vergabeverfahren von Hochschulstart teilnehmen.
Probleme können entstehen, wenn Zulassungsbescheide zu unterschiedlichen Terminen versandt werden und Bewerber*innen – ohne das Ergebnis aller Bewerbungen zu kennen – bis zu einem bestimmten Stichtag entscheiden müssen, ob sie einen Studienplatz annehmen.
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Damit du innerhalb der vorgegebenen Frist die ggf. erforderliche Erklärung zur Annahme eines Studienplatzes abgeben und dich immatrikulieren kannst, solltest du in den Wochen nach dem Bewerbungsschluss unbedingt erreichbar bleiben.
Bundesweite Studienplatzbörse
Wenn du bis zum Abschluss der Haupt- und Nachrückverfahren keine Zusage für einen Studienplatz erhalten hast, bietet dir die bundesweite Studienplatzbörse eine zusätzliche Chance: Auf www.hochschulkompass.de werden nach Abschluss der Nachrückverfahren zum Sommer- und Wintersemester Studiengänge aufgeführt, bei denen noch Studienplätze verfügbar sind – für das Wintersemester frühestens ab 1. September, für das Sommersemester ab 1. Februar.
Bewerber*innen für zulassungsbeschränkte Studiengänge können sich über die Internetbörse informieren und bei der jeweiligen Hochschule eine Teilnahme am Losverfahren beantragen. Die Einträge werden täglich aktualisiert, daher kann es sich lohnen, regelmäßig die Seite zu besuchen.