Studierendenwerke

Studierendenwerke bestehen an den Hochschulstandorten als eigenständige Einrichtungen. Sie betreuen die Studierenden, stellen gastronomische Einrichtungen, Studierendenwohnheime und Beratungsangebote bereit und tragen so zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Studium bei.

Foto: Bundesagentur für Arbeit
Ein junge Frau sitzt an einem Schreibtisch mit Computer, telefoniert und hat einen Stift in der Hand.

Insgesamt 57 Studierendenwerke (in einigen Bundesländern auch Studentenwerke) sind für mehr als 2,5 Millionen Studierende von rund 300 Hochschulen an ca. 200 Orten zuständig. Die Studierendenwerke sind (mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz) für den Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) verantwortlich; Studierende können BAföG beim jeweiligen Amt für Ausbildungsförderung innerhalb des Studierendenwerks am Hochschulort beantragen. Darüber hinaus bieten die Studierendenwerke weitere Leistungen und indirekte Förderungen an. Sie betreiben u.a. Mensen und Cafeterien im Hochschulbereich, die durch Zuschüsse der Länder subventioniert werden und daher vergleichsweise günstige Preise anbieten.

Außerdem sind die Studierendenwerke für die Bewirtschaftung von Studierendenwohnheimen zuständig, deren Mieten deutlich unter denen des freien Wohnungsmarktes liegen. Viele Studierendenwerke bieten zudem Beratungsangebote wie Sozial-, psychologische oder Rechtsberatung sowie Beratung für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen; diese sind i.d.R. kostenfrei.

Hinzu kommen kulturelle Angebote, Kinderbetreuungseinrichtungen für Studierende mit Kind sowie Härtefallfonds (Darlehensfonds) für Studierende in finanziellen Notlagen. Die Studierendenwerke unterstützen außerdem durch Dienstleistungsangebote wie studentische Arbeitsvermittlung, Reisedienste und den PC- oder Umzugswagenverleih.

Stand: 16.04.2026