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„N.c.“ ist die Abkürzung für „Numerus clausus“, was auf Deutsch „geschlossene Anzahl“ bedeutet. Wenn die Nachfrage das Angebot an Studienplätzen überschreitet, muss der Zugang zu einem Studiengang (örtlich) beschränkt und ein Auswahlverfahren durchgeführt werden.
Foto: Martin Rehm
Da bei dieser Auswahl die Abiturdurchschnittsnote den größten Einfluss hat, wird am Ende des Auswahlverfahrens stets ein sogenannter N.c.-Wert gebildet. Der N.c. steht dabei umgangssprachlich häufig für die Abiturdurchschnittsnote des*der Bewerber*in, an den*die im vergangenen Semester der letzte zur Verfügung stehende Studienplatz vergeben wurde.
Ein Beispiel: Ein „N.c.“ von 2,2 bedeutet, dass Bewerber*innen mit einer Durchschnittsnote von 2,1 und besser – aber auch einige mit 2,2 – zugelassen wurden. Häufig können nicht alle Bewerber*innen mit der gleichen Durchschnittsnote zugelassen werden, weil die verfügbaren Studienplätze nicht ausreichen. Dann werden sogenannte „nachrangige Kriterien“ (bei örtlicher Zulassungsbeschränkung i.d.R. die Wartezeit) herangezogen, um über die Zulassung zu entscheiden.
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Unter der Wartezeit versteht man die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) verstrichene Zeit. Gemessen wird diese in Halbjahren – und das Ansammeln der Wartezeit wird nur durch die Aufnahme eines Studiums an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland unterbrochen. Das gilt auch für ein Teilzeit- oder Fernstudium. Außerdem wird die Wartezeit quasi „automatisch“ angesammelt. Man muss sich also nirgendwo melden, damit die Wartezeit extra „erfasst“ wird.
Wenn man in N.c.-Übersichten etwa die Angabe „2,2 (3)“ findet, so bedeutet dies, dass alle Bewerber*innen mit der Durchschnittsnote 2,1 und besser zugelassen werden konnten, da das letzte verfügbare Zulassungsangebot an eine Person vergeben wurde, die bei einer Durchschnittsnote von 2,2 insgesamt drei Wartesemester angesammelt hatte.
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Wichtig: Diese Auswahlgrenzen werden also niemals vor dem Bewerbungsstart von den Hochschulen festgelegt!
Richtig ist: Vorab festgelegt ist nur die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Die Auswahlgrenzen ergeben sich in jedem Semester und bei jedem Zulassungsverfahren neu und sind somit das Resultat eines abgeschlossenen Auswahlverfahrens. Die Grenzwerte der vergangenen Semester können zwar Anhaltspunkte für die Einschätzung der eigenen Zulassungschancen bieten, haben aber aufgrund der sich ändernden Bewerbungs- und Studienplatzzahlen keine verlässliche Aussagekraft über die künftigen Zulassungschancen.
Tipp
Keinesfalls sollten Sie auf eine Bewerbung für einen Studienplatz verzichten, nur weil Ihre Durchschnittsnote nicht den N.c.-Wert des vergangenen Vergabeverfahrens für den jeweiligen Studiengang erreicht. Sollte die Differenz zwischen N.c.-Wert und Ihrer Abiturleistung jedoch eher groß ausfallen, so müssen Sie sich darauf einstellen, eventuell keinen Erfolg bei der Bewerbung zu haben.