Der NC beschreibt die Abiturdurchschnittsnote der letzten zugelassenen Person eines vergangenen Semesters. Diese Grenze variiert je nach Studiengang, Hochschule und Semester und ergibt sich immer erst nach Abschluss des jeweiligen Zulassungsverfahrens. Hochschulen legen den NC nicht im Voraus fest; bekannt ist vorab lediglich die Zahl der verfügbaren Studienplätze.
Ein Beispiel: Ein NC von 2,2 bedeutet, dass im vergangenen Semester Bewerber*innen mit einer Durchschnittsnote von 2,1 und besser sowie teilweise auch mit 2,2 zugelassen wurden.
Reichen die Studienplätze nicht für alle Bewerber*innen mit derselben Note aus, werden zusätzliche, sogenannte „nachrangige Kriterien“ herangezogen, etwa Wartezeit, Eignungstests oder berufliche Qualifikationen.


