Erklärung

Was bedeutet eigentlich „N.c.“?

„N.c.“ ist die Abkürzung für „Numerus clausus“, was auf Deutsch „geschlossene Anzahl“ bedeutet. Bei Auswahlverfahren hat die Abiturdurchschnittsnote einen großen Einfluss. Daher wird am Ende des Verfahrens eine Auswahlgrenze gebildet. Diese ist als N.c.-Wert bekannt.

Ein gut gefüllter Vorlesungssaal.
Foto: Martin Rehm

Tatsächlich bezeichnet der N.c. die Auswahlgrenze, markiert durch die Abiturdurchschnittsnote des*der Bewerber*in, an den*die im jeweiligen Zulassungsverfahren der letzte zur Verfügung stehende Studienplatz vergeben wurde. Diese Auswahlgrenze ergibt sich allerdings immer erst zum Ende des Verfahrens – und zu jedem Semester und bei jedem Zulassungsverfahren neu. Sie wird niemals vor dem Bewerbungsstart von den Hochschulen festgelegt! Vorab festgelegt ist nur die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze.

Ein Beispiel: Ein „N.c.“ von 2,2 bedeutet, dass Bewerber*innen mit einer Durchschnittsnote von 2,1 und besser – aber auch einige mit 2,2 – zugelassen wurden. Häufig können nicht alle Bewerber*innen mit der gleichen Durchschnittsnote zugelassen werden, weil die verfügbaren Studienplätze nicht ausreichen. Dann werden sogenannte „nachrangige Kriterien“ (bei örtlicher Zulassungs­beschränkung i.d.R. die Wartezeit) herangezogen, um über die Zulassung zu entscheiden.

Und was ist die Wartezeit?

Unter der Wartezeit versteht man die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) verstrichene Zeit. Gemessen wird diese in Halbjahren. Das Ansammeln der Wartezeit wird nur durch die Aufnahme eines Studiums an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland unterbrochen (auch bei Teilzeit- oder Fernstudium). Die Wartezeit wird „automatisch“ angesammelt, man muss dies nicht „beantragen“.

Wenn man in N.c.-Übersichten etwa die Angabe „2,2 (3)“ findet, so bedeutet dies, dass alle Bewerber*innen mit der Durchschnittsnote 2,1 und besser zugelassen werden konnten, da das letzte verfügbare Zulassungsangebot an eine Person vergeben wurde, die bei einer Durchschnittsnote von 2,2 insgesamt drei Wartesemester angesammelt hatte.

Wichtig:

Grenzwerte der vergangenen Semester können zwar Anhaltspunkte für die Einschätzung der eigenen Zulassungschancen bieten, haben aber aufgrund der sich ändernden Bewerbungs- und Studienplatzzahlen keine verlässliche Aussagekraft über die künftigen Zulassungschancen.

Tipp

Keinesfalls sollten Sie auf eine Bewerbung für einen Studienplatz verzichten, nur weil Ihre Durchschnittsnote nicht den N.c.-Wert des vergangenen Vergabeverfahrens für den jeweiligen Studiengang erreicht.

Sollte die Differenz zwischen N.c.-Wert und Ihrer Abiturnote jedoch groß sein, so müssen Sie sich darauf einstellen, eventuell keinen Erfolg bei der Bewerbung zu haben. Ein Plan B ist dann besonders wichtig.