Tatsächlich bezeichnet der NC die Auswahlgrenze, markiert durch die Abiturdurchschnittsnote des*der letzten zugelassenen Bewerber*in für das vergangene Semester. Diese Auswahlgrenze variiert je nach Studiengang und Universität und ergibt sich immer erst zum Ende des Zulassungsverfahrens – zu jedem Semester und bei jedem Zulassungsverfahren neu. Sie wird niemals vor dem Bewerbungsstart von den Hochschulen festgelegt! Vorab festgelegt ist nur die Anzahl der verfügbaren Studienplätze.
Ein Beispiel: Ein NC von 2,2 bedeutet, dass Bewerber*innen mit einer Durchschnittsnote von 2,1 und besser – aber auch einige mit 2,2 – zugelassen wurden. Häufig können nicht alle Bewerber*innen mit der gleichen Durchschnittsnote zugelassen werden, weil die verfügbaren Studienplätze nicht ausreichen. Dann werden sogenannte „nachrangige Kriterien“ (u.a. Wartezeiten, Eignungstests oder berufliche Qualifikationen) herangezogen, um über die Zulassung zu entscheiden.