Was bedeutet eigentlich „NC“?

„NC“ ist die Abkürzung für „Numerus clausus“ und bedeutet übersetzt „geschlossene Anzahl“. Der NC wird bei Auswahlverfahren angewendet, wenn die Zahl der Bewerbungen die verfügbaren Studienplätze übersteigt. Maßgeblich ist dabei die Abiturdurchschnittsnote. Am Ende des Vergabeverfahrens wird eine Auswahlgrenze festgelegt, die als NC-Wert bezeichnet wird.

Foto: Martin Rehm
Ein gut gefüllter Vorlesungssaal.

Der NC beschreibt die Abiturdurchschnittsnote der letzten zugelassenen Person eines vergangenen Semesters. Diese Grenze variiert je nach Studiengang, Hochschule und Semester und ergibt sich immer erst nach Abschluss des jeweiligen Zulassungsverfahrens. Hochschulen legen den NC nicht im Voraus fest; bekannt ist vorab lediglich die Zahl der verfügbaren Studienplätze. 

Ein Beispiel: Ein NC von 2,2 bedeutet, dass im vergangenen Semester Bewerber*innen mit einer Durchschnittsnote von 2,1 und besser sowie teilweise auch mit 2,2 zugelassen wurden. 

Reichen die Studienplätze nicht für alle Bewerber*innen mit derselben Note aus, werden zusätzliche, sogenannte „nachrangige Kriterien“ herangezogen, etwa Wartezeit, Eignungstests oder berufliche Qualifikationen.

Und was ist die Wartezeit?

Wartezeit bezeichnet die Zeit seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) und wird in Halbjahren gemessen. Sie wird nur durch die Aufnahme eines Studiums an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland unterbrochen (auch bei Teilzeit- oder Fernstudium). Die Wartezeit muss in der Regel nicht gesondert beantragt werden, da sie automatisch im Rahmen des Zulassungsverfahrens berücksichtigt wird.

Findet man in NC-Übersichten etwa die Angabe „2,2 (3)“, bedeutet dies, dass die letzte zugelassene Person eine Durchschnittsnote von 2,2 und drei Wartesemester hatte.

Wichtig: 

NC-Werte vergangener Semester können zwar Anhaltspunkte bieten, erlauben jedoch keine verlässliche Prognose für künftige Zulassungsverfahren. 

Tipp

Du solltest keinesfalls auf eine Bewerbung um einen Studienplatz verzichten, nur weil deine Durchschnittsnote nicht den NC-Wert des vergangenen Vergabeverfahrens für den jeweiligen Studiengang erreicht.

Ist der Abstand zwischen eigener Abiturnote und früherem NC allerdings groß, empfiehlt es sich, einen realistischen Plan B zu haben.

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Stand: 16.04.2026