Wo muss ich mich für ein Studium bewerben?

Für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung musst du dich um einen Studienplatz bewerben – entweder direkt bei der Hochschule ODER über hochschulstart.de, das Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH).

Foto: Hans-Martin Issler / Bundesagentur für Arbeit
Wegweiser an einer Universität.

Wo du dich bewerben musst, hängt vom Studiengang und den Vorgaben der Hochschule ab. Genauere Informationen findest du: 

Bundesweite Zulassungsbeschränkung

Die Studienplätze für die folgenden Studiengänge werden deutschlandweit zentral von der SfH vergeben. 

  • Humanmedizin
  • Zahnmedizin
  • Tiermedizin
  • Pharmazie

Das Bewerbungsverfahren für diese Fächer läuft immer über hochschulstart.de – egal, an welcher staatlichen Hochschule du studieren möchtest.

Hinweis: Mit Blick auf die Aussagen im Kapitel „Was bedeutet eigentlich NC“ muss beachtet werden, dass die Wartezeit bei der Bewerbung für Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung nicht mehr berücksichtigt wird. Die entsprechende Quote wurde inzwischen durch die Zusätzliche Eignungsquote ersetzt.

Alle anderen Fälle

Für alle anderen zulassungsbeschränkten und vereinzelt auch zulassungsfreien Studiengänge informieren die Hochschulen auf ihren Webseiten, ob du dich über hochschulstart.de bewerben musst. Falls ja, ist eine Registrierung auf www.hochschulstart.de Voraussetzung für deine Bewerbung. Diese erfolgt anschließend entweder: 

  • direkt bei der Hochschule oder
  • im Bewerbungsportal der SfH.

Wenn die Hochschule eine direkte Bewerbung verlangt, kannst du diese online oder per Post einreichen. Detaillierte Infos dazu findest du auf den Webseiten der jeweiligen Hochschulen.

Ausführliche Erklärungen und weitere Tipps zum Bewerbungsverfahren gibt es unter hochschulstart.de sowie in den folgenden Kapiteln.

Übersicht: Wege an die Hochschule. Linke Seite: Ohne Zulassungsbeschränkung (Bewerbung bei der Hochschule oder bei hochschulstart.de); Mitte: Bundesweite Zulassungsbeschränkung (über Hochschulstart.de); Rechts: örtliche Zulassungbeschränkung (Bewerbung bei der Hochschule oder hochschulstart.de). Quelle: Stiftung für Hochschulzulassung (2025)

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Stand: 09.07.2025