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Sie möchten Lehrer*in werden? Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles Wesentliche über die Ausbildung, Studienvoraussetzungen und Inhalte eines Lehramtsstudiums und können sich über die unterschiedlichen Regelungen zur Lehramtsausbildung in den 16 Bundesländern informieren.
Foto: Martin Rehm
Da die Ausbildungsgänge in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sind, werden die Lehrämter sowie Einzelheiten über das Studium, die Prüfungen usw. in den folgenden Abschnitten nach Ländern getrennt dargestellt.
In der Einführung können Sie sich zunächst grundsätzlich über die unterschiedlichen Lehramtstypen, die Zugangsvoraussetzungen, die Ausbildung sowie die zu erwartenden Berufsaussichten informieren.
Einführung
Die Lehrerbildung in Deutschland umfasst für alle Lehrämter mehrere Ausbildungsphasen: das Studium, den Vorbereitungsdienst sowie die berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung für Lehrer*innen im Schuldienst.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen in Lehramtsstudiengängen festgelegt. Bewerber*innen, die ein Lehramtsstudium gemäß den Vorgaben der KMK absolviert haben, erhalten – unabhängig vom Bundesland, in dem der Abschluss erworben wurde – gleichberechtigten Zugang zum Vorbereitungsdienst für den ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp. Dennoch kann es aufgrund der unterschiedlichen Schulformen und Lehramtsausbildungen in den Ländern von Vorteil sein, wenn das Studium und der Vorbereitungsdienst in dem Bundesland absolviert werden, in dem eine spätere Anstellung im Schuldienst angestrebt wird. Dies sollte bei der Wahl der Hochschule bedacht werden.
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Zugangsvoraussetzungen
Grundsätzlich ist die allgemeine Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung erforderlich. Bei bestimmten Fächerverbindungen und Studiengängen genügt die fachgebundene Hochschulreife. Bei den Fächern Kunst, Musik und Sport sowie z.T. auch bei den neueren Fremdsprachen findet außerdem eine Eignungsprüfung statt.
Für das Lehramt an beruflichen Schulen ist zudem eine auf die berufliche Fachrichtung bezogene einschlägige fachspezifische Tätigkeit von mindestens einjähriger Dauer bis zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst nachzuweisen. Der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung gilt als Nachweis der fachspezifischen Tätigkeit.
Genauere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Hochschulen.
Persönliche Anforderungen
Die wichtigsten Voraussetzungen für diesen Beruf sind: Sie sollten gut erklären können, gerne mit jungen Menschen umgehen, belastbar sein und über Durchsetzungsvermögen verfügen.
Viele Universitäten bieten Unterstützung bei der Eignungsabklärung vor und während des Studiums an.
Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst
Je nach Einstellungsbedarf kann Absolvent*innen bestimmter, meist technisch-naturwissenschaftlicher Studiengänge der Zugang zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt – v.a. an beruflichen Schulen – gewährt werden. Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Ministerien der Länder.
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Schularten
Die Gliederung der Lehrämter entspricht mehrheitlich der Gliederung des Schulwesens nach Schularten/Schulformen in den einzelnen Ländern (z.B. Grund- und Hauptschulen, Mittel- oder Realschulen, Gymnasien, berufliche Schulen und Förder-/Sonderschulen).
Grundschulen (Primarstufe)
Das Studium findet an Universitäten oder Pädagogischen Hochschulen (nur Baden-Württemberg) statt.
Das Studium findet an Universitäten oder Pädagogischen Hochschulen (nur Baden-Württemberg) statt, für musisch-künstlerische Fächer auch an Kunst- und Musikhochschulen. Teilweise erfolgt die Ausbildung schulart- bzw. schulstufenübergreifend (z.B. für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen.)
Gymnasien (Sekundarstufe II)
Das Studium findet an Universitäten statt, für die künstlerischen Fächer auch an Hochschulen für Musik oder bildende Künste. In den meisten Bundesländern orientiert sich die Lehramtsausbildung an der Schulform und bildet für den Unterricht in allen Jahrgangsklassen aus.
Berufliche/berufsbildende Schulen, Berufskollegs
Im beruflichen Schulwesen gibt es eine Vielfalt von Schulformen, die teilweise in den Ländern unterschiedliche Bezeichnungen tragen: Berufsschule, Berufsfachschule, Berufsaufbauschule, Fachschule, Fachakademie, Fachoberschule, Berufsoberschule, Kolleg, Fachgymnasium und berufliches Gymnasium; diese wiederum gliedern sich in eine Vielzahl von Bildungsgängen innerhalb der verschiedenen Berufsfelder. Das Studium findet an Universitäten oder Pädagogischen Hochschulen (nur Baden-Württemberg) statt, teilweise auch in Kooperation mit Fachhochschulen.
Aufgabe der Lehrkräfte an diesen Schulen ist die Vermittlung einer vertieften und erweiterten Allgemeinbildung im Zusammenhang mit dem zukünftigen Beruf sowie jener Kenntnisse und Fertigkeiten, die für diese Berufe erforderlich sind. Während Letzteres überwiegend Aufgabe der Lehrer*innen für Fachpraxis und der Fachlehrer*innen ist, die dem gehobenen Dienst angehören, gibt es für die erstgenannte Tätigkeit den Zugang über ein neun- bis zehnsemestriges Studium für ein Lehramt an beruflichen Schulen, eine einjährige betriebspraktische Tätigkeit und einen – je nach Bundesland – 12- bis 24-monatigen Vorbereitungsdienst.
Förder-/Sonderschulen, Sonderpädagogik
Hier handelt es sich i.d.R. um ein mindestens achtsemestriges grundständiges Studium. Das Studium wird an Universitäten oder Pädagogischen Hochschulen (nur Baden-Württemberg) angeboten. Daneben ist in einigen Ländern auch ein Zusatz- oder Aufbaustudium im Anschluss an die Ausbildung für ein allgemeines Lehramt möglich.
An Sonderschulen/Förderschulen werden Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in geistiger Entwicklung, Hören, Sehen, Lernen und Sprache bzw. solche, die in ihrer geistigen, körperlichen und motorischen oder sozialen und emotionalen Entwicklung beeinträchtigt sind, unterrichtet. Die pädagogischen und psychischen Anforderungen an Lehrkräfte dieser Schulen sind sehr hoch.
In den meisten Ländern können Kinder mit Behinderungen an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden – mit sonderpädagogischer Unterstützung. Angehende Sonderpädagog*innen sollten sich deshalb darauf einstellen, später in allgemeinbildenden Schulen in Kooperation mit den dort unterrichtenden Lehrkräften die Kinder mit Beeinträchtigungen zu fördern und Lehrer*innen dieser Schulen zu beraten.
Fachlehrer*in
Neben dem Regelfall der Lehrerausbildung durch Hochschulstudium und Vorbereitungsdienst gibt es spezielle Ausbildungsgänge zum*zur Fachlehrer*in ohne Hochschulstudium. Derzeit bilden nur Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen diese aus.
Berufsaussichten für Lehrer*innen – ein Überblick
Anzeige Lehrer*innen werden in vielen Bundesländern gebraucht – das ist das Ergebnis fast aller Prognosen zum Lehrerbedarf in den kommenden Jahren. Doch trotz der Prognosen gilt: Eine automatische oder pauschale Jobgarantie für Abiturient*innen, die jetzt ihr Lehramtsstudium beginnen und sich in fünf bis acht Jahren um eine Einstellung bewerben, gibt es nicht. Das liegt v.a. daran, dass der Lehrkräftebedarf von Bundesland, Schulform und Fächerkombination abhängig ist.
Fazit
Vor der Entscheidung für ein Lehramtsstudium ist es deshalb ratsam, die spezifischen Berufsaussichten für einzelne Fächer, Schultypen/-stufen und Bundesländer genauer anzuschauen. Örtliche Flexibilität, eine breit gefächerte Qualifizierung und eine sorgfältig überlegte Fächerkombination erhöhen die künftigen Einstellungschancen.