Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://studienwahl.de veröffentlichte Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Die Bundesagentur für Arbeit ist bemüht, die unter studienwahl.de veröffentlichte Webseite im Einklang mit den Rechtsgrundlagen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihren jeweils gültigen Fassungen barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlagen von der § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem unabhängigen BITV 2.0-Test, der im Juni/Juli 2025 durchgeführt wurde.

Die Webseite ist mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.

Ausgenommen sind die im Folgenden aufgeführten Anforderungen der WCAG 2.1, die noch nicht vollständig umgesetzt sind:

  • Zeitbasierte Medien: Für zeitbasierte Medien (wie Videos) stehen Alternativen zur Verfügung (hier: fehlende Audiobeschreibungen).
  • Verzicht auf Schriftgrafiken: In einigen wenigen Fällen werden aus markenschutzrechtlichen Gründen Schriftgrafiken verwendet.

Die Zugänglichkeit zu unseren Informationen für alle Menschen hat für uns einen hohen Stellenwert. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit. Sollten einzelne Elemente einmal nicht zugänglich sein, kontaktieren Sie uns bitte und wir werden Ihnen einen barrierefreien Zugang oder eine vergleichbare barrierefreie Alternative zur Verfügung stellen.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt und zuletzt am 08. Juli 2025 aktualisiert.

Barrieren melden: Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unseren Webseiten melden?

Oder Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten?

Nutzen Sie das Formular zum Melden von Barrieren auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Post-Anschrift

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

Telefonnummern

Für Arbeitnehmer: 0800 4 5555-00 (kostenfrei)
Für Arbeitgeber: 0800 4 5555-20 (kostenfrei)

Gebärdentelefonie und Schrifttelefonie

Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gibt es das kostenlose Servicetelefon für Hörgeschädigte.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.