Die Antwort auf diese Frage ist unter anderem davon abhängig, ob Sie bei Ihren Eltern wohnen oder einen eigenen Haushalt führen. Lebenshaltungskosten und Ausgaben für den Studienbedarf schwanken außerdem je nach Hochschulort und Studienfach.
Bundesagentur für Arbeit
Studiengebühren müssen in Deutschland an staatlichen oder kirchlichen Hochschulen nicht gezahlt werden. An privaten Hochschulen fallen jedoch i.d.R. Studiengebühren an. Kostenfrei ist das Studieren in Deutschland dadurch allerdings nicht.
Im Normalfall sind bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung zu jedem neuen Semester Sozialbeiträge für die Leistungen des Studierendenwerks, der Studierendenvertretung und ggf. für ein Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr zu entrichten. In einzelnen Ländern kommen noch Verwaltungskosten hinzu.
Aufschluss über die finanzielle Belastung eines typischen Studierenden liefert die Studierendenbefragung „eine für alle“ vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), der AG Hochschulforschung der Universität Konstanz und dem Deutschen Studierendenwerk.
In der aktuellsten 22. Sozialerhebung aus dem Jahr 2023 wird deutlich, dass die monatlichen Ausgaben für Miete und Nebenkosten das Budget der Studierenden am stärksten belasten. Inklusive Nebenkosten wurden hier im Bezugsjahr 2021 durchschnittlich 410 Euro pro Monat fällig.
Als durchschnittliche Einnahmen, die den Studierenden im Jahr 2021 monatlich zur Verfügung standen, ermittelte die 22. Sozialerhebung 1.036 Euro, wobei die Streuung der monatlichen Einnahmenhöhe erheblich ist. Obwohl die große Mehrheit (90 %) finanziell vom Elternhaus unterstützt wird, tragen über zwei Drittel (68 %) der Studierenden durch eigenen Verdienst aus einer Erwerbstätigkeit neben dem Studium zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten bei. Achtzehn Prozent erhalten BAföG, fünf Prozent ein Stipendium.
Die Grafik zeigt die monatlichen Ausgaben Studierenden für einzelne Positionen der Lebensführung. Hierbei wird jeweils der aithmetische Mittelwert betrachtet. Miete (inkl. Nebenkosten) 410 €, Ernährung 198 €, Gesundheit 100 €, Mobilitätskosten 89 €, Freizeit, Kultur und Sport 65 €, Kleidung 46 €, Telefon, Internet 31 €, Lernmittel 31 €. Quelle: BMBF / 22. Sozialerhebung (2023)
Studiengebühren
Auch wenn kein deutsches Bundesland allgemeine Studiengebühren bzw. -beiträge für ein Erststudium verlangt, gibt es in einigen Ländern (Niedersachsen, Saarland, Sachsen und Thüringen) Gebühren für Langzeitstudierende bzw. Studienkonten. Wer die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester oder ein nach Landesrecht festgelegtes Studienguthaben überzieht, muss je nach Bundesland bis zu 500 Euro bezahlen.
Einige Länder erheben außerdem Gebühren für ein Zweitstudium, also ein weiteres grundständiges Studium, sowie teilweise auch für berufsbegleitende Studiengänge (z.B. in Bayern und Baden-Württemberg).
Die privaten Hochschulen verlangen schon für das Erststudium teilweise hohe Studiengebühren, da sie sich direkt aus diesen Einnahmen finanzieren.
Semesterbeitrag
Alle Studierenden müssen bei der Ersteinschreibung bzw. bei der Rückmeldung für das nächste Semester Pflichtbeiträge zahlen, Semester- oder Sozialbeitrag genannt.
Dazu zählen der Verwaltungskostenbeitrag, der Beitrag für die Studierendenvertretung, der Studierendenwerksbeitrag und je nach Bundesland auch die Kosten eines obligatorischen Semestertickets, das die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu einem ermäßigten Preis oder gar kostenlos erlaubt. Welche der genannten Pflichtbeiträge anfallen und in welcher Höhe, ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich.
Weitere Informationen
Ergebnisse der 22. Sozialerhebung (2023)
des Deutschen Studierendenwerks (DSW), durchgeführt vom DZHW, gefördert vom BMBF, einzusehen unter: www.sozialerhebung.de
„eine für alle – Die Studierendenbefragung in Deutschland“