Wer über ein Elternteil gesetzlich familienversichert ist, hat einen beitragsfreien Anspruch auf die Versicherungsleistungen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Der Anspruch verlängert sich für Studierende, die einen freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienst oder ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr geleistet haben, um den entsprechenden Zeitraum. Für Studierende mit Behinderungen gilt der Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen unbefristet. Für die bei ihrem*ihrer Ehepartner*in oder eingetragenen Lebenspartner*in gesetzlich Familienversicherten besteht keine Altersgrenze.
Wer familienversichert ist, darf eine bestimmte Verdienstgrenze nicht regelmäßig überschreiten: 535 Euro im Monat, bei einem Minijob höchstens 556 Euro. Ausschlaggebend ist das Gesamteinkommen. D.h., alle steuerpflichtigen Einkünfte (brutto) werden zusammengerechnet, bei schwankendem Einkommen wird ein Jahresdurchschnitt errechnet. Unberücksichtigt bleiben Unterhaltszahlungen der Eltern, des Sozialamtes sowie das BAföG. Nach Erreichen der Altersgrenze oder bei einem höheren Gesamteinkommen wirst du als Studierende*r versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.