Wer über ein Elternteil gesetzlich familienversichert ist, hat einen beitragsfreien Anspruch auf die Versicherungsleistungen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Der Anspruch verlängert sich für Studierende, die einen freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienst oder ein freiwilliges ökologisches bzw. soziales Jahr geleistet haben, jeweils um die Dauer des Dienstes. Für Studierende mit Behinderungen kann der Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen unbefristet gelten. Für Studierende, die über ihre*n Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner*in familienversichert sind, besteht keine Altersgrenze.
Wer familienversichert ist, darf eine bestimmte Verdienstgrenze nicht regelmäßig überschreiten: 535 Euro im Monat, bei einem Minijob höchstens 556 Euro. Ausschlaggebend ist das Gesamteinkommen, also alle steuerpflichtigen Einkünfte (brutto) zusammen. Bei schwankendem Einkommen wird ein Jahresdurchschnitt errechnet. Nicht berücksichtigt werden Unterhaltszahlungen der Eltern, Sozialleistungen oder BAföG. Nach Erreichen der Altersgrenze oder bei einem höheren Gesamteinkommen wirst du als Studierende*r versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.