
Die Schularten im Überblick
Die Gliederung der Lehrämter entspricht mehrheitlich der Gliederung des Schulwesens nach Schularten/Schulformen in den einzelnen Ländern (z.B. Grund- und Hauptschulen, Mittel- oder Realschulen, Gymnasien, berufliche Schulen und Förder-/Sonderschulen).
Grundschulen (Primarstufe)
Das Studium findet an Universitäten oder Pädagogischen Hochschulen (nur Baden-Württemberg) statt.
Realschulen, Hauptschulen, Mittelschulen (Sekundarstufe I)
Das Studium findet an Universitäten oder Pädagogischen Hochschulen (nur Baden-Württemberg) statt, für musisch-künstlerische Fächer auch an Kunst- und Musikhochschulen. Teilweise erfolgt die Ausbildung schulart- bzw. schulstufenübergreifend (z.B. für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen.)
Gymnasien (Sekundarstufe II)
Das Studium findet an Universitäten statt, für die künstlerischen Fächer auch an Hochschulen für Musik oder bildende Künste. In den meisten Bundesländern orientiert sich die Lehramtsausbildung an der Schulform und bildet für den Unterricht in allen Jahrgangsklassen aus.
Berufliche/berufsbildende Schulen, Berufskollegs
Im beruflichen Schulwesen gibt es eine Vielfalt von Schulformen, die teilweise in den Ländern unterschiedliche Bezeichnungen tragen: Berufsschule, Berufsfachschule, Berufsaufbauschule, Fachschule, Fachakademie, Fachoberschule, Berufsoberschule, Kolleg, Fachgymnasium und berufliches Gymnasium. Diese wiederum gliedern sich in eine Vielzahl von Bildungsgängen innerhalb der verschiedenen Berufsfelder. Das Studium findet an Universitäten oder Pädagogischen Hochschulen (nur Baden-Württemberg) statt, teilweise auch in Kooperation mit Fachhochschulen.
Aufgabe der Lehrkräfte an diesen Schulen ist die Vermittlung einer vertieften und erweiterten Allgemeinbildung im Zusammenhang mit dem zukünftigen Beruf sowie jener Kenntnisse und Fertigkeiten, die für diese Berufe erforderlich sind. Während Letzteres überwiegend Aufgabe der Lehrer*innen für Fachpraxis und der Fachlehrer*innen ist, die dem gehobenen Dienst angehören, gibt es für die erstgenannte Tätigkeit den Zugang über ein neun- bis zehnsemestriges Studium für ein Lehramt an beruflichen Schulen, eine einjährige betriebspraktische Tätigkeit und einen – je nach Bundesland – 12- bis 24-monatigen Vorbereitungsdienst.
Förder-/Sonderschulen, Sonderpädagogik
Hier handelt es sich i.d.R. um ein mindestens achtsemestriges grundständiges Studium. Das Studium wird an Universitäten oder Pädagogischen Hochschulen (nur Baden-Württemberg) angeboten. Daneben ist in einigen Ländern auch ein Zusatz- oder Aufbaustudium im Anschluss an die Ausbildung für ein allgemeines Lehramt möglich.
An Sonderschulen/Förderschulen werden Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf in geistiger Entwicklung, Hören, Sehen, Lernen und Sprache bzw. solche, die in ihrer geistigen, körperlichen und motorischen, sprachlichen oder sozialen und emotionalen Entwicklung beeinträchtigt sind, unterrichtet. Die pädagogischen Anforderungen an Lehrkräfte dieser Schulen sind hoch.
Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder Behinderungen werden auch an Grundschulen und weiterführenden Schulen unterrichtet – mit sonderpädagogischer Unterstützung. Förderschullehrkräfte sind daher auch an inklusiven Schulen tätig. Sie fördern in Kooperation mit den dort unterrichtenden Lehrkräften die Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen und beraten Lehrer*innen dieser Schulen.
Waldorfschulen
Die Hochschulausbildung für das Lehramt an Waldorfschulen verfolgt einen speziellen Ansatz, der auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse der Waldorfpädagogik ausgerichtet ist. Im Gegensatz zum herkömmlichen Lehrer*innenberuf soll den Schüler*innen eine individuelle und kreative Entwicklung ermöglicht werden. Dazu rücken neben fachlichen auch soziale und emotionale Kompetenzen ins Zentrum. Je nach Studienangebot werden in acht bis zwölf Semestern theoretische Grundlagen der Waldorfpädagogik, der Anthroposophie sowie Grundlagen der kindlichen Entwicklung vermittelt.
Fachlehrer*in
Neben dem Regelfall der Lehrkräfteausbildung gibt es spezielle Ausbildungsgänge zum*zur Fachlehrer*in. Derzeit bilden Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz diese aus.
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