Studiengänge in Human-, Zahn- oder Tiermedizin, Pharmazie, Rechtswissenschaften sowie ein Teil der Lebensmittelchemie- und der Lehramtsstudiengänge werden mit einer Staatsprüfung, dem Staatsexamen, abgeschlossen.
Die Staatsprüfungen werden nicht von den Hochschulen, sondern von staatlichen Prüfungsämtern abgenommen. In den Rechtswissenschaften finden eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung sowie eine staatliche Pflichtfachprüfung statt.
Mit bestandenem Staatsexamen ist die Zulassung zu einem Beruf bzw. zum Vorbereitungsdienst verbunden. Der Vorbereitungsdienst wird mit einer weiteren Staatsprüfung abgeschlossen.