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Über die Anerkennung der Bildungsnachweise entscheidet im Rahmen von Zulassungsverfahren i.d.R. die jeweilige Hochschule. Die Anerkennung ist dabei auf den angestrebten Studiengang begrenzt, d.h. bei einem Studiengangwechsel ist eine erneute Entscheidung erforderlich. Die Länder können für die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise eine zentrale Zeugnisanerkennungsstelle in ihrem Land einrichten. Die Entscheidungen der Zeugnisanerkennungsstelle eines Landes über die Zuerkennung der Hochschulreife gelten bundesweit, sofern sie nicht auf das jeweilige Land begrenzt sind. Unter www.anabin.kmk.org finden Sie Anschriften aller Anerkennungsstellen in Deutschland. Für über 180 deutsche Hochschulen (staatlich und privat) führt www.uni-assist.de im Auftrag der jeweiligen Hochschule das Vorprüfungsverfahren durch.
Ist nach den Bewertungsvorschlägen kein direkter Hochschulzugang möglich, müssen die Bewerber/-innen vor Aufnahme des Studiums eine sogenannte „Feststellungsprüfung“ bestehen, der i.d.R. eine einjährige Vorbereitung am Studienkolleg vorausgeht. Soweit die Bewertungsvorschläge keine Einstufung enthalten, entscheiden die nach Landesrecht zuständigen Stellen.