Über die Anerkennung der Bildungsnachweise entscheidet im Rahmen von Zulassungsverfahren i.d.R. die jeweilige Hochschule. Die Anerkennung ist dabei auf den angestrebten Studiengang begrenzt, d.h. bei einem Studiengangwechsel ist eine erneute Entscheidung erforderlich. Die Länder können für die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise eine zentrale Zeugnisanerkennungsstelle in ihrem Land einrichten. Die Entscheidungen gelten bundesweit, sofern sie nicht auf das jeweilige Land begrenzt sind. Unter anabin.kmk.org finden Sie die Anschriften aller Anerkennungsstellen in Deutschland. Für 150 deutsche Hochschulen (staatlich und privat) führt www.uni-assist.de im Auftrag der jeweiligen Hochschule das Vorprüfungsverfahren durch.
Ausländische Bildungsnachweise
Sie haben Interesse an einem Studium in Deutschland und haben lediglich ausländische Bildungsnachweise? Grundsätzlich erfüllen Sie die Qualifikationsvoraussetzungen für ein Studium in Deutschland, wenn Ihre Bildungsnachweise ein Hochschulstudium in Ihrem Herkunftsland ermöglichen. Dabei gelten bestimmte Bedingungen. Diese werden in den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz (KMK) in der Datenbank anabin.kmk.org veröffentlicht.
Ist nach den Bewertungsvorschlägen kein direkter Hochschulzugang möglich, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums eine sogenannte „Feststellungsprüfung“ bestehen, der i.d.R. eine einjährige Vorbereitung am Studienkolleg vorausgeht. Soweit die Bewertungsvorschläge keine Einstufung enthalten, entscheiden die nach Landesrecht zuständigen Stellen.