- Meister*innen, Fachwirt*innen oder Inhaber*innen eines gleichwertigen Fortbildungsabschlusses nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung erlangen mit ihrem Titel die allgemeine Hochschulreife. Das heißt, wer einen solchen beruflich hochqualifizierten Fortbildungsabschluss von mindestens 400 Unterrichtsstunden absolviert hat, kann sowohl die Hochschule als auch das Studienfach frei wählen. Allerdings sind für eine Zulassung – wie auch bei Studienbewerber*innen mit Abitur – gegebenenfalls Zulassungsbeschränkungen (z.B. Bewerbungs- und Auswahlverfahren) zu beachten.
- Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung: Wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat und mindestens drei Jahre im erlernten Beruf tätig war, kann eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erhalten.
Studieren ohne Abitur
In allen Bundesländern ist es inzwischen möglich, auch ohne Abitur zu studieren. Die Bestimmungen sind jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bildung ist Ländersache. Einige Kriterien gelten jedoch überall:
Bildung ist schließlich Ländersache. Einige Kriterien gelten jedoch überall:
Häufig müssen beruflich Qualifizierte ein Eignungsfeststellungsverfahren oder ein Probestudium von mindestens einem Jahr erfolgreich abschließen. Ob und wie die Berufsausbildung angerechnet werden kann, entscheidet die Hochschule auf der Grundlage der von den Bewerber*innen vorzulegenden Unterlagen. Es können jedoch höchstens 50 Prozent eines Studiums ersetzt werden. Anders als bei der allgemeinen Hochschulreife ist die Zulassung bei der fachgebundenen Hochschulreife auf Studiengänge beschränkt, die inhaltlich an die Berufsausbildung und die Berufstätigkeit anknüpfen. Die geforderte Dauer der Berufsausbildung und der Berufserfahrung variieren je nach Bundesland. Pflege- und Betreuungszeiten, manchmal auch ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, können – je nach Bundesland – ebenfalls auf die Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden. Darüber hinaus können die Länder den Hochschulzugang weiter öffnen. So ist etwa in Rheinland-Pfalz in einzelnen Studiengängen ein Hochschulzugang auch mit einem Ausbildungsabschluss möglich (Notendurchschnitt von min. 2,5 erforderlich). In Hamburg genügen in begründeten Ausnahmefällen schon zwei Jahre Berufspraxis nach der Ausbildung.
Wer sich für ein Studium als beruflich Qualifizierte*r interessiert, sollte sich zuvor unbedingt über die entsprechenden Regelungen in den einzelnen Bundesländern informieren.
Bundeslandbezogene Informationen für ein Studium ohne Abitur gibt es unter www.studieren-ohne-abitur.de, einem Kooperationsprojekt des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) und des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft.
Wichtige Fragen zum Thema
Kann man sich im Studium berufliche Qualifikationen anrechnen lassen?
Ja, das ist möglich. Welche Leistungen anerkannt werden können, entscheiden in der Regel die zuständigen Ämter der Hochschulen. Einen Überblick über pauschale Anerkennungsmöglichkeiten sowie Ansprechpartner für individuelle Fragen gibt es unter: www.dabekom.de
Wie bewerbe ich mich für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang?
Für die Fächer Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie erfolgt die Bewerbung über die Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de). Je nach beruflicher Qualifikation und Bundesland gibt es allerdings weitere Zugangsbedingungen, beispielsweise die Teilnahme an einem Beratungsgespräch, das Ablegen einer Zugangsprüfung an der Hochschule oder die Erteilung einer Gleichwertigkeitsbestätigung durch die Hochschule.
Darf ich ohne Hochschulreife auch einen Masterstudiengang belegen?
Nach einem Bachelorstudium darf man ein Masterstudium aufnehmen – das gilt selbstverständlich auch für Bachelorabsolvent*innen, die keine Hochschulreife haben. Mehrere Hochschulen ermöglichen Personen ohne Hochschul- oder Fachhochschulreife sogar den direkten Zugang ins Masterstudium, also ohne vorherigen Bachelorabschluss. Allerdings werden diese Studiengänge häufig im Fernstudium angeboten und sind kostenpflichtig. Je nach Bundesland ist für den Zugang eine Eignungsprüfung zu absolvieren und/oder mehrjährige Berufserfahrung mit fachlichem Bezug nachzuweisen.
Und was gilt, wenn ich meinen Berufsabschluss im Ausland erworben habe?
Für Studieninteressierte aus dem Ausland gilt grundsätzlich: Wenn die Voraussetzungen im Heimatland für ein Studium gegeben sind, ist das Studium auch in Deutschland möglich. Hierzu ist allerdings die Anerkennung von Zeugnissen und Abschlüssen und gegebenenfalls auch eine sogenannte Feststellungsprüfung erforderlich. Ansprechpartner hierzu sind die Anerkennungsstellen. Hinweise dazu gibt www.anabin.kmk.org. Wichtig: Eine zentrale Voraussetzung für ein Studium in Deutschland ist selbstverständlich das Beherrschen der deutschen Sprache.
An wen wende ich mich bei weiteren Fragen?
Bei konkreten Fragen zum Thema „Studieren ohne Abitur“ empfiehlt es sich unbedingt, direkt bei der Studienberatung der infrage kommenden Hochschule nachzufragen! Auch die Berufsberater*innen der örtlichen Agentur für Arbeit können bei Fragen weiterhelfen.
studieren-ohne-abitur.de
Die Webseite bietet einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten eines Hochschulstudiums ohne Abitur. Sie umfasst länderspezifische Informationen und informiert über unterschiedliche Möglichkeiten der Studienfinanzierung
studieren-ohne-abitur.de
In einigen Bundesländern gibt es außerdem spezielle Servicestellen und Onlineplattformen, die Informationen zum Studium ohne Abitur bzw. Studium für beruflich Qualifizierte bereitstellen. Teils wird auch eine persönliche Beratung angeboten:
- Baden-Württemberg: www.mwk.baden-wuerttemberg.de ( > Hochschulen & Studium > Hochschulzugang und Hochschulzulassung > FAQ zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte, PDF zum Herunterladen)
- Rheinland-Pfalz: www.studium-ohne-abitur-rlp.de