Laut Numerus-clausus-Check des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) waren im Wintersemester 2024/2025 insgesamt 35,2 Prozent der Studiengänge in Deutschland zulassungsbeschränkt. Damit deine Bewerbung erfolgreich ist, solltest du die verschiedenen Zulassungsverfahren kennen. Die wichtigsten Infos dazu findest du in diesem Kapitel.
Bewerbung & Zulassung
Muss ich mich für ein Studium bewerben?
Du weißt schon, welches Studienfach es sein soll? Großartig! Jetzt ist es an der Zeit herauszufinden, ob du dich bewerben musst – und wenn ja, welches Verfahren dafür gilt.

Zulassungsbeschränkungen – örtlich oder bundesweit?
Zulassungsbeschränkungen gibt es immer dann, wenn die Anzahl der Bewerbungen die verfügbaren Studienplätze in einem Studiengang an einer Hochschule (wesentlich) übersteigt. In solchen Fällen wird eine örtliche Zulassungsbeschränkung eingeführt, basierend auf dem Verhältnis von Bewerberanzahl zu verfügbaren Studienplätzen.
In den folgenden Studiengängen sind die Studienplätze an allen staatlichen Hochschulen in Deutschland begrenzt.
- Humanmedizin
- Zahnmedizin
- Tiermedizin
- Pharmazie
Man spricht hier von einer bundesweiten Zulassungsbeschränkung.
Egal, ob es sich um eine örtliche oder bundesweite Zulassungsbeschränkung handelt: Du musst dich auf jeden Fall um einen Studienplatz bewerben (siehe: „Wo muss ich mich für ein Studium bewerben?").
Themen
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„NC“ ist die Abkürzung für „Numerus clausus“, was auf Deutsch „geschlossene Anzahl“ bedeutet. Bei Auswahlverfahren wird der NC dann angewendet, wenn die Zahl der Bewerbungen die verfügbaren Studienplätze übersteigt. Dabei hat die…
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Für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung musst du dich um einen Studienplatz bewerben – entweder direkt bei der Hochschule ODER über hochschulstart.de, das Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH).
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Ob es mit dem Studienplatz geklappt hat oder nicht, erfährst du per Zulassungsbescheid bzw. Ablehnungsbescheid. Dass eine Ablehnung unerfreulich ist, ist nachvollziehbar. Doch auch Zusagen können problematisch sein, wenn sie zu…
Was gilt für zulassungsfreie Studiengänge?
In zulassungsfreien Studiengängen brauchst du oft nur deine Hochschulzugangsberechtigung und kannst dich direkt zum Semesterbeginn einschreiben. Voraussetzungen wie eine Bewerbung, Voranmeldung oder Eignungsprüfung sind in der Regel nicht nötig. Da es aber vorkommen kann, dass auch in zulassungsfreien Studiengängen eine Bewerbung oder zumindest Voranmeldung erforderlich ist – manchmal sogar über das Portal hochschulstart.de – solltest du dich auf jeden Fall rechtzeitig bei deiner Hochschule informieren, ob und bis wann du Unterlagen einreichen musst.
Außerdem gilt: Obwohl ein Studiengang grundsätzlich zulassungsfrei ist, kann der Zugang an gewisse Voraussetzungen geknüpft werden (bspw. Sprachkenntnisse). Diese muss man in der Regel bei der Einschreibung erfüllen, aber nicht selten lässt sich die entsprechende Qualifikation innerhalb der ersten Semester noch durch separate Kurse vor Ort nachholen. Auch hier sind die Hochschulen die beste Quelle für Informationen.
Und was bedeutet Einschreibung (Immatrikulation)?
Die Einschreibung, auch Immatrikulation genannt, ist der entscheidende Schritt, der dich offiziell zum/zur Studierenden macht. Sie ist sowas wie dein „Ausbildungsvertrag“ mit der Hochschule. Egal, ob dein Studiengang zulassungsfrei ist oder du eine Zulassung bekommen hast: Nur mit einer abgeschlossenen Immatrikulation kannst du dein Studium beginnen.
Die Einschreibung erfolgt direkt bei deiner Hochschule. Je nach Vorgaben kannst du dich online, per Post oder persönlich vor Ort einschreiben. Informiere dich rechtzeitig über die jeweiligen Verfahren und Fristen deiner Hochschule. Für die Immatrikulation musst du in der Regel folgende Unterlagen vollständig und fristgerecht einreichen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Hochschulzugangsberechtigung
- evtl. Zulassungsbescheid
- Nachweis der Krankenversicherung
- Beleg über die Zahlung des Semesterbeitrags