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Bewerbung & Zulassung

Muss ich mich für ein Studium bewerben?

Sie haben Ihr Studienfach gefunden? Wunderbar! Nun sollten Sie prüfen, ob Sie ein Bewerbungsverfahren durchlaufen müssen – und wenn ja, welches.

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Foto: Hans-Martin Issler

Laut Numerus-clausus-Check des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) waren zum Wintersemester 2023/2024 insgesamt 37,9 Prozent der Studiengänge in Deutschland zulassungsbeschränkt. Damit es mit Ihrer Bewerbung und Zulassung klappt, sollten Sie also die verschiedenen Zulassungsmodi kennen. Das Wichtigste dazu lesen Sie in diesem Kapitel.

Wann gibt es Zulassungsbeschränkungen?

Zulassungsbeschränkungen bestehen immer dann, wenn erfahrungsgemäß die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der verfügbaren Studienplätze in einem Studiengang an einer Hochschule (wesentlich) übersteigt. Solche Studiengänge werden mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung versehen; diese Festlegung basiert auf dem Verhältnis von Bewerberanzahl zu Studienplatzkapazität (Summe der angebotenen Studienplätze).

In Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie existieren Zulassungsbeschränkungen an allen staatlichen Hochschulen in Deutschland. Man spricht daher in diesen Fällen von einer bundesweiten Zulassungsbeschränkung.

Sowohl bei örtlichen als auch bei bundesweiten Zulassungsbeschränkungen müssen Sie sich um einen Studienplatz bewerben (siehe: „Wo muss ich mich für ein Studium bewerben?").

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Was gilt für zulassungsfreie Studiengänge?

Ist in zulassungsfreien Studiengängen keine vorherige Bewerbung/Voranmeldung erforderlich, keine Eignungsprüfung abzulegen und auch sonst – neben der Hochschulzugangsberechtigung – keine weitere Zugangsvoraussetzung zu erfüllen, genügt es, die Immatrikulation (Einschreibung) zum Semesterbeginn vorzunehmen.

Hinweis

Auch in Studiengängen, für die es keine Zulassungsbeschränkungen gibt und eine Studienplatzzusage deshalb „sicher“ ist, kann an manchen Hochschulen eine vorherige Bewerbung/Voranmeldung erforderlich sein – vereinzelt sogar über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de. Deshalb sollten Sie sich in jedem Fall bei der Hochschule informieren, ob, bis wann und wie Bewerbungsunterlagen einzureichen sind.

Und was bedeutet Einschreibung (Immatrikulation)?

Egal ob Ihr Studiengang zulassungsfrei ist oder Sie sich beworben haben und eine Zulassung erhalten haben: Erst mit abgeschlossener Einschreibung (Immatrikulation) können Sie studieren! Sie müssen sich also in jedem Fall einschreiben.

Das geschieht direkt bei Ihrer Hochschule, erkundigen Sie sich dort zum Verfahren: Teilweise ist die Einschreibung online oder per Post möglich, teilweise ist persönliches Erscheinen erforderlich. Auf jeden Fall müssen Sie dabei die festgelegten Fristen einhalten und alle nötigen Dokumente und Nachweise (z.B. Hochschulzugangsberechtigung, Personalausweis, Zulassungsbescheid von hochschulstart.de, Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags an die Hochschule etc.) vorlegen.