FAQ Berufseinstieg

Bewerbung, Vorstellungsgespräch, Zusage – und dann rein ins Berufsleben? Noch nicht ganz. Diese FAQ informieren dich über wichtige rechtliche Aspekte rund um dein erstes Beschäftigungsverhältnis nach dem Studium.

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Hände einer Person beim Ausfüllen eines Formulars

Was muss ein Arbeitsvertrag enthalten?

Natürlich Grundlegendes wie Beginn des Arbeitsverhältnisses, eine eventuelle Befristung, die Tätigkeit, Arbeitsort und Arbeitszeit sowie Entgelt und Urlaubsregelungen. Doch es gibt noch mehr, das schriftlich festgehalten werden muss – als Absicherung für dich und den Arbeitgeber. Das entsprechende Bundesgesetz lautet „Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen“, kurz Nachweisgesetz. Dort ist detailliert festgehalten, was dein Vertrag enthalten muss. Sollte es zusätzlich einen Tarifvertrag geben, hast du das Recht, in diesen hineinzuschauen. Viele Tarifverträge findest du im Tarifregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Kann ich bei der ersten Anstellung nach dem Studium verhandeln?

Grundsätzlich ja, wobei das natürlich stark von Stellenprofil und Arbeitgeber abhängt – zum Beispiel davon, ob es sich um ein tarifgebundenes Unternehmen handelt oder nicht. Am besten überlegst du dir vor einem Vorstellungsgespräch, was du ansprechen möchtest. Zum Beispiel: Gibt es eine Homeoffice-Regelung? Hast du Anspruch auf Weiterbildungen? Wird ein Jobticket angeboten? Gerade in puncto Vergütung solltest du dich vorab schlau machen, was realistisch ist. Eine Recherchequelle ist der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit.

Wann erhalte ich meinen Arbeitsvertrag?

In der Regel erhältst du deinen Vertrag vor deinem ersten Arbeitstag. Wichtig ist: Lass dir Zeit, ihn zu lesen und scheue dich nicht, Unklarheiten anzusprechen. Oftmals gibt es eine Frist, bis zu der du ihn unterschrieben haben solltest.

Was ist die Probezeit?

Ein Vertrag kann eine Probezeitregelung enthalten. Sie erlaubt es dem Arbeitgeber und dir, im Arbeitsalltag zu überprüfen, ob „die Chemie stimmt“, bevor ihr euch auf eine längere Zusammenarbeit festlegt. Die Zeit kannst du dazu nutzen, herauszufinden, ob Tätigkeit und Umfeld dir zusagen. Die Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern. Während dieser Phase beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist zwei Wochen.

Wie viel Urlaub habe ich?

Das Bundesurlaubsgesetz sagt: mindestens 24 Werktage pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche von Montag bis Samstag. Wenn du von Montag bis Freitag arbeitest, sind es mindestens 20 Tage.

Was bedeutet Onboarding?

Das ist ein freiwilliges Angebot von Arbeitgebern und meint ein systematisches Programm zur Einarbeitung und Integration neuer Mitarbeitender. Es kann Tage, Wochen oder auch Monate umfassen und zum Beispiel Willkommensveranstaltungen, Einarbeitungspläne, Schulungen und Feedbackgespräche beinhalten.

Wo erhalte ich aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsrecht?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über Neuigkeiten und bereitet arbeitsrechtliche Themen auf. 2025 erschien die Broschüre „Arbeitsrecht – Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für Arbeitgeber“ mit Erklärungen unter anderem zum Thema Arbeitsvertrag.

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Stand: 01.10.2026