In diesen rechtlichen Grundlagen ist auch festgeschrieben, dass die besonderen Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung in den Prüfungsordnungen berücksichtigt werden. Außerdem ist in den meisten Bundesländern die Bereitstellung von Behindertenbeauftragten vorgeschrieben.
Viele Hochschulen und Studierendenwerke haben gezielte Unterstützungsangebote geschaffen, um die Nachteile von Studierenden mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung auszugleichen. Damit diese, neben ihren individuellen Beeinträchtigungen, mit den trotzdem noch bestehenden, strukturellen Defiziten im Hochschulbereich umgehen können, stehen verschiedene Ansprechpartner*innen zur Verfügung.