Allgemeiner innerer Verwaltungs­dienst

Die allgemeine (innere) Verwaltung umfasst die Gebiete Personalverwaltung und -entwicklung, Haushalts- und Rechnungswesen, Controlling, Organisation sowie die Informations- und Kommunikationstechnik.

Foto: Christoph Stache | Bundesagentur für Arbeit
Blick von oben auf gefüllte Aktenordner, die auf dem Fußboden eines Büros stehen.

Absolvent*innen in der inneren Verwaltung sind mit Aufgaben wie der Rechtsanwendung und -gestaltung, der Sachverhaltsermittlung, der Planung und Organisation, mit elektronischer Datenverarbeitung sowie mit Beratung und Betreuung betraut. Auf der unteren Verwaltungsebene übernehmen sie Aufgaben der Personalführung, optimieren den Personaleinsatz und die Verwaltungsorganisation.

Worum geht es im Studium?

Die Studierenden beschäftigen sich vor allem mit Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Vertrags- und Arbeitsrecht, Volks- und Betriebswirtschaftslehre, Sozial-, Politik- und Verwaltungswissenschaften, Verwaltungsorganisation, Wirtschaftsmathematik und Statistik sowie Electronic Government. Außerdem wird Wissen über Aufbau und Aufgabenstellung von Behörden, Verwaltungshandeln sowie Projekt- und Qualitätsmanagement vermittelt.

Was muss ich mitbringen?

Voraussetzungen für das Studium sind die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Staates sowie die Gewährleistung, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Eine gute Grundlage sind vertiefte Kenntnisse in den Schulfächern Wirtschaft/Recht, Politik/Sozialkunde, Mathematik, Informatik und Englisch.

Welche Studienangebote gibt es?

Die Ausbildung wird an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Brühl) bzw. den Hochschulen der Länder für öffentliche Verwaltung angeboten. Außerdem gibt es in einigen Bundesländern an staatlichen Fachhochschulen Bachelorstudiengänge wie „Public Administration“, „Öffentliche Verwaltung“ oder „Public Management“.

Wo arbeitet man nach dem Studium?

Absolvent*innen können im öffentlichen Dienst bei Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden der allgemeinen und inneren Verwaltung in allen Aufgabenbereichen tätig sein: z. B. bei Bauämtern, Verkehrsämtern, Umweltämtern, Standesämtern, Sozialreferaten oder in der Wirtschaftsförderung.

Stand: 09.07.2025