Das Spektrum reicht von der klassischen Verwaltungstätigkeit in der allgemeinen und inneren Verwaltung über den Polizeivollzugsdienst und den Zolldienst bis hin zum naturwissenschaftlich geprägten Wetterdienst (siehe Abschnitt 3.11.7 „Deutscher Wetterdienst/Geoinformationsdienst der Bundeswehr“).
Im Vorbereitungsdienst wechseln sich theoretische Studienphasen an der Hochschule mit längeren berufspraktischen Abschnitten in den jeweiligen Behörden und Einsatzstellen ab.
Neben den spezifischen fachwissenschaftlichen Inhalten werden Kenntnisse im Staats- und Verfassungsrecht, dem Recht des öffentlichen Dienstes, der Verwaltungslehre sowie volks- und betriebswirtschaftliche Kenntnisse vermittelt. Es gibt keine Semesterferien, da während der vorlesungsfreien Zeiten die berufspraktische Ausbildung in den Ausbildungsbehörden oder in Lehrgängen stattfindet.
Das Studium endet mit einem Bachelor- oder Diplomabschluss (Diplom-Verwaltungswirt*in).