Finanzverwaltung (Steuer- und Zollverwaltung)
Dieses Studienfeld bietet dir Ausbildungsmöglichkeiten in den Bereichen Steuer- und Zollverwaltung. In beiden Fällen geht es in erster Linie um die Festsetzung und Prüfung von Steuern bzw. Abgaben.

Die Steuerverwaltung der Bundesrepublik Deutschland teilt sich in die Steuerverwaltung des Bundes, das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und in die Steuerverwaltung der Bundesländer auf.
Das BZSt wirkt u.a. an Betriebsprüfungen mit oder vergibt die steuerlichen Identifikationsnummern. Darüber hinaus erfolgt ein internationaler Austausch steuerlicher Informationen, um Steuerbetrug zu bekämpfen. Die Steuerverwaltung der Länder kümmert sich im Wesentlichen um die Verwaltung der Besitz- und Verkehrssteuern. Zu ihren Aufgaben gehört u.a. die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen sowie die Festsetzung, Erhebung und die Zwangsvollstreckung von Steuern, wenn nötig.
Zu den Aufgaben der Zollverwaltung gehört die Erhebung von Abgaben (v.a. Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchssteuern, Kraftfahrzeugsteuer), die Sicherung der Sozialsysteme (v.a. Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie Kontrollen zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns) und der Schutz der Bevölkerung (v.a. Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und von Produktpiraterie).
Worum geht es im Studium?
Während der Ausbildung im Bereich Zollverwaltung wird vor allem Wissen aus den Bereichen Abgabenrecht, Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, Zolltarifrecht, Verbrauchsteuerrecht, Straf- und Strafprozessrecht, Sozialversicherungsrecht, Haushaltsrecht, Betriebswirtschaft und Management vermittelt.
Studierende des Bereichs Steuerverwaltung (sowohl in den Ländern als auch beim BZSt) setzen sich mit Inhalten wie Vollstreckungs- und Steuerstrafrecht, Finanzgerichtsordnung, Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung, Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer, Bilanzsteuer- und Privatrecht, Öffentliches Recht, aber auch mit Informations- und Wissensmanagement sowie mit Sozialwissenschaft auseinander.
Was muss ich mitbringen?
Für ein Studium in beiden Bereichen wird die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft vorausgesetzt. Interessent*innen für ein Studium in der Zollverwaltung und beim BZSt müssen außerdem die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten, und dürfen nicht vorbestraft sein. Außerdem muss bei der Zollverwaltung die Bereitschaft zum Tragen von Dienstkleidung und -waffe gegeben sein. Für die Aufnahme eines dualen Studiums bei einer Steuerverwaltung gelten Altersbegrenzungen, die je nach Bundesland oder Bundesgesetz variieren.
Welche Studienangebote gibt es?
Je nach Bereich erfolgt das Studium an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung am Fachbereich Finanzen in Münster sowie in Ausbildungs-Hauptzollämtern oder an den Fachhochschulen und Bildungsstätten für Verwaltung und in Ausbildungs-Finanzämtern.
Wo arbeitet man nach dem Studium?
Beamt*innen im gehobenen Zolldienst arbeiten bei der Generalzolldirektion, bei Hauptzollämtern oder Zoll(fahndungs)ämtern. Sie befassen sich z. B. damit, Zölle und Abgaben für Waren im grenzüberschreitenden Verkehr zu erheben und zu verwalten, oder sie sorgen dafür, dass der Mindestlohn eingehalten wird.
Beamt*innen im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung sind bei Finanzämtern, Steuerfahndungsstellen, Oberfinanzdirektionen oder Finanzministerien als Sachbearbeiter*innen im Einsatz, z. B. in der Rechtsbehelfs-, Erbschaftsteuer-, Grunderwerbs- oder Vollstreckungsstelle.