Rechts­pflege

Rechtspfleger*innen sind bei unterschiedlichen Gerichten sowie bei Staatsanwaltschaften tätig. Sie nehmen dort die ihnen durch das Rechtspflegergesetz (RPflG) übertragenen Aufgaben wahr.

Foto: Lisa Zirkelbach | Bundesagentur für Arbeit
Aufgenommen aus der Froschperspektive sieht man eine Statue der Göttin der Gerechtigkeit, Justitia vor blauem Himmel.

Dabei handelt es sich im Wesentlichen um richterliche Geschäfte. Besonders viele Aufgaben sind in der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Rechtspfleger*innen übertragen worden. Hier gibt es ganze Sachgebiete, in denen Richter*innen – abgesehen von Ausnahmen – nur noch im Rechtsbehelfsverfahren entscheiden. Rechtspfleger*innen sind aber auch in vielen anderen Rechtsgebieten mit der Wahrnehmung verantwortungsvoller Aufgaben betraut.

Worum geht es im Studium?

Während des Studiums werden vor allem rechtliche Aspekte wie Familiengerichtsbarkeit, freiwillige Gerichtsbarkeit, Grundbuchrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und Zwangsversteigerungsrecht, Insolvenzrecht, Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts, des Zivilprozessrechts, des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts vermittelt. In Fachpraktika werden den angehenden Rechtspfleger*innen berufspraktische Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt.

Was muss ich mitbringen?

Voraussetzung für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes sind die deutsche Staatsbürgerschaft und die gesundheitliche Eignung. Bewerber*innen dürfen außerdem nicht vorbestraft sein und – je nach Bundesland – ein Maximalalter nicht überschreiten. Eine gute Grundlage für ein Studium der Rechtspflege sind vertiefte Kenntnisse in den Schulfächern Wirtschaft und Recht sowie Deutsch.

Welche Studienangebote gibt es?

Die Ausbildung findet in Form eines dreijährigen dualen Studiums statt. Das Fachstudium erfolgt an den Fachhochschulen der Länder, die berufspraktischen Ausbildungsabschnitte in Gerichten und bei Staatsanwaltschaften.

Wo arbeitet man nach dem Studium?

Bei Gerichten tragen Rechtspfleger*innen z. B. Hypotheken ins Grundbuch ein oder löschen diese, eröffnen Testamente und erteilen Erbscheine oder setzen Verfahrenskosten fest. Bei Staatsanwaltschaften ziehen sie u. a. Geldstrafen ein oder laden verurteilte Personen zum Haftantritt. 

Video: Rechtspfleger*in

Stand: 09.07.2025