
Studieren mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung
Gleiche Chancen für alle
Studieren, auch wenn man im Rollstuhl sitzt, blind oder taub ist oder aufgrund einer chronischen Erkrankung viele Pausen benötigt? Das geht! Etwa jede*r sechste Studierende in Deutschland hat eine oder mehrere studienerschwerende Gesundheitsbeeinträchtigungen. Nur einem kleinen Teil davon sieht man das Handicap an. Unterstützung durch die Hochschule können alle Betroffenen in Anspruch nehmen.
Wenn Hannah Hübecker mit ihrem Rollator oder Rollstuhl auf dem Campus unterwegs ist, begegnen ihr häufig Barrieren wie Treppen, nicht vorhandene oder defekte Aufzüge. „Ich muss für meinen Weg deshalb oft doppelt so viel Zeit einplanen“, erklärt die 24-Jährige. Sie studiert im zehnten Semester Humanmedizin an der Universität Duisburg-Essen.
Schon als Teenagerin hatte Hannah Hübecker erste Krankheitssymptome und wusste lange nicht, was mit ihr los ist, warum sie plötzlich Koordinationsstörungen hatte, nicht mehr gut Treppensteigen konnte. Ein Bluttest brachte im Jahr 2021 schließlich Gewissheit: Sie hat Friedreich-Ataxie, eine seltene neurodegenerative Erkrankung. Diese führt zu Koordinationsstörungen, Muskelschwäche und einer fortschreitenden körperlichen Behinderung.
Lange wusste die Studentin nichts von den diversen Unterstützungsmöglichkeiten der Hochschule. Eine sehr engagierte Gleichstellungsbeauftragte vermittelte ihr dann eine Assistenzkraft. Darüber hinaus wird Hannah Hübecker auch oft selbst kreativ und sucht bei auftretenden Hürden nach einer Lösung.
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Ich muss für meinen Weg deshalb oft doppelt so viel Zeit einplanen
Hannah Hübecker, Studentin der Humanmedizin -
Alle sollen die gleiche Chance bekommen, zu zeigen, was sie können.
Prof. Dr. David Green, Diversitätsbeauftragter an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Nicht sichtbare Beeinträchtigungen
Von den rund 16 Prozent der Studierenden mit einer sogenannten „studienerschwerenden Gesundheitsbeeinträchtigung“ haben die meisten eine Einschränkung, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist, etwa Multiple Sklerose, Diabetes oder auch psychische Erkrankungen.
Welche Schwierigkeiten sich im Studienalltag ergeben, hängt von Art und Ausmaß der Beeinträchtigung ab. Für jemanden mit einer chronischen Krankheit, der immer wieder Tage oder gar Wochen ausfällt, kann beispielsweise die Anwesenheitspflicht in Seminaren ein großes Problem sein. Gehbehinderte Studierende wie Hannah Hübecker sind auf Aufzüge, ebenerdige Eingänge oder Rampen angewiesen. Wer psychische Erkrankungen hat, kommt unter Umständen mit dem zeitlichen Druck des Hochschulalltags nicht zurecht oder fühlt sich von der Prüfungsdichte überfordert. Und Studierende mit einer Hör- oder Sehbehinderung benötigen spezielle Hilfsmittel, um den Vorlesungen folgen zu können. Allen Betroffenen gemein ist, dass ihnen ein Nachteilsausgleich zusteht. „Alle sollen die gleiche Chance bekommen, zu zeigen, was sie können“, erklärt Prof. Dr. David Green, Diversitätsbeauftragter an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. „Wenn aber die konkrete Prüfungsform und die Beeinträchtigung nicht gut zusammenpassen, kann die Leistung schlechter erscheinen, als sie tatsächlich ist.“
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Nachteilsausgleich als Maßanfertigung
Die häufigste Form des Nachteilsausgleichs sei eine Schreibzeitverlängerung bei Klausuren. Es könne aber auch sein, dass Studierende zusätzliche Pausen eingeräumt bekommen oder trotz Anwesenheitspflicht nicht jedes Mal persönlich an einer Lehrveranstaltung teilnehmen können. „Ein Nachteilsausgleich ist eine Maßanfertigung, keine Ware von der Stange. Er soll den Nachteil möglichst vollständig ausgleichen, darf ihn aber nicht überkompensieren, denn das würde die anderen benachteiligen“, erklärt der Diversitätsbeauftragte.
Einen Nachteilsausgleich beantragt man beim Prüfungsamt. Hierfür benötigt man ein ärztliches Attest, das Auskunft darüber gibt, wie sich die Beeinträchtigung bei einer Klausur oder einer anderen Prüfungsform auswirkt und welche Anpassungen sinnvoll sind. „Das Einholen des Attests und die Bearbeitung im Prüfungsamt dauert eine gewisse Zeit. Außerdem braucht die Lehrkraft genug Vorlauf, um die beschlossene Ausgleichsmaßnahme umzusetzen“, weiß Prof. Dr. David Green. Man sollte daher frühzeitig mit der Planung beginnen.
Die Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sind vielfältig: Bildschirmlesegeräte, Assistenzen, unterstützende Lehrkräfte oder auch hilfsbereite Kommiliton*innen. „In vielen unserer Hörsäle können hörbeeinträchtigte Studierende der Vorlesung über Kopfhörer folgen“, nennt Prof. Dr. David Green ein weiteres Hilfsmittel. „Auch Studierende mit einer Konzentrationsstörung finden dieses Angebot hilfreich.“
Was die Barrierefreiheit der gesamten Hochschule angeht, sei aber auch in Jena noch Luft nach oben: „Leider sind unsere Lehrräume noch immer nicht überall barrierefrei zugänglich.“ Oft reiche aber eine Anfrage bei der Lehrkraft, um eine Veranstaltung in einen barrierefreien Raum verlegen zu lassen. „Bei Laborräumen kann das allerdings etwas komplizierter sein, aber wir bemühen uns“, sagt der Diversitätsbeauftragte.
Härtefallantrag bei der Bewerbung
Wie an der Uni Jena gibt es an allen deutschen Hochschulen spezialisierte Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Unterstützung bieten darüber hinaus die psychosoziale Beratung sowie die Sozialberatung der Studierendenwerke.
Die meisten Studierenden nutzen laut Prof. Dr. David Green die Beratung dann, wenn ein konkretes Problem auftritt. „Manchmal als erste Anlaufstelle, manchmal erst, wenn der erste Lösungsversuch nicht funktioniert hat“, erklärt der Diversitätsbeauftragte. Typischerweise geschehe das in der ersten Studienhälfte. „Oder auch wenn der Zeitplan bereits deutlich in Verzug geraten ist.“
Neben dem Nachteilsausgleich können Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung auch einen sogenannten Härtefallantrag stellen. Das ist zum einen bei der Bewerbung um einen Studienplatz möglich, wenn etwa soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. „Hierfür gibt es im Zulassungsverfahren für das erste Fachsemester in der Regel auch eine eigene Härtefallquote“, erklärt Michael Götz vom Studierenden-Service-Zentrum der Uni Jena. „Auch im prüfungsrechtlichen Kontext sehen Prüfungsordnungen in der Regel die Möglichkeit vor, bei besonderer individueller Härte einen weiteren Prüfungsversuch zu gewähren. Man geht hierbei davon aus, dass ein Härtefall nur bei Vorliegen einer außergewöhnlichen und besonders belastenden Ausnahmesituation in zeitlich unmittelbarem Zusammenhang mit dem Prüfungsereignis gesehen bzw. geltend gemacht werden kann.“
Hannah Hübecker hat ihr Studium inzwischen fast abgeschlossen. Jungen Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, die gerne studieren möchten, rät sie, sich vorab genau über mögliche Barrieren am Studienort zu informieren und sich mit den Gegebenheiten vertraut zu machen. Eine weitere Empfehlung ist, sich mit anderen Studierenden in ähnlichen Situationen zu vernetzen. „Allen Studieninteressierten mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung wünsche ich einen langen Atem und viel Geduld“, sagt sie.
Weitere Informationen
studienwahl.de
Deutsches Studierendenwerk
Die Studierendenwerke bieten unter anderem Sozialberatungen und psychologische Beratungen.
www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-behinderung/beratung-studierender-mit-behinderungen
Handbuch „Studium und Behinderung“ des Deutschen Studierendenwerks
www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-behinderung/handbuch-studium-und-behinderung
IBS im Deutschen Studierendenwerk
Tipps und Informationen liefert die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)
www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-behinderung
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist ein unabhängiges Beratungsangebot für Menschen mit (drohenden) Behinderungen und deren Angehörige.
www.teilhabeberatung.de