Eine gesicherte Studienfinanzierung ist ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für ein Studium und auch nicht unerheblich für den Studienerfolg.
Im Folgenden finden Sie generelle Informationen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), die Ihnen die wesentlichen Bestimmungen der BAföG-Förderung transparent machen sollen.
Fast alle großen politischen Parteien sowie die Kirchen und Gewerkschaften unterhalten Stiftungen, die Stipendien oder Beihilfen zum Studium gewähren. Daneben gibt es auch von der Wirtschaft oder anderen privaten Organisationen getragene Stipendien, die z.T. durch öffentliche Mittel aufgestockt werden. Und auch durch einzelne öffentliche Arbeitgeber werden Stipendien im Rahmen der Nachwuchsgewinnung vergeben.
An den Hochschulstandorten bestehen als eigenständige Einrichtungen Studentenwerke. Sie sind Anstalten des öffentlichen Rechts.
Studierende haben grundsätzlich keinen Anspruch auf "Hartz IV", d.h. auf Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), wenn die Ausbildung dem Grunde nach dem BAföG oder dem SGB III (§§ 51, 57 und 58) förderungsfähig ist.
Zur (Teil-)Finanzierung eines Studiums über einen Bildungs- oder Studienkredit gibt es verschiedene Möglichkeiten, hier ein Überblick.
Knapp zwei Drittel der Studierenden jobben laufend oder gelegentlich neben ihrem Studium. In der Mehrzahl benötigen sie das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit für die teilweise oder seltener gesamte Finanzierung ihres Studiums.