Studierenden in fortgeschrittenen Studienphasen kann über maximal 24 Monate ein Bildungskredit aus dem Bildungskreditprogramm des Bundes gewährt werden. Das ist auch ergänzend zum BAföG möglich. Angeboten wird dieser Kredit zwar über die staatliche KfW-Bankengruppe. Allerdings ist für die Beantragung und Bewilligung des Bildungskredits das Bundesverwaltungsamt (bildungskreditonline.bva.bund.de) zuständig. Zusammen mit dem Bewilligungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes erhältst du von der KfW ein Kreditangebot, nach dessen Annahme die KfW die Zahlungen veranlasst.
Du kannst monatliche Raten in Höhe von 100, 200 oder 300 Euro beantragen. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten, also maximal 7.200 Euro bewilligt werden. Zur Finanzierung eines außergewöhnlichen Aufwandes, etwa Studiengebühren oder Arbeitsmittel, kann einmalig auch ein Teil des Kredites bis zur Höhe von 3.600 Euro als Abschlag im Voraus gezahlt werden.
Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht nicht.
Nähere Informationen gibt es unter www.bildungskredit.de oder beim Bundesverwaltungsamt in Köln.