Studienkredite

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Studium ergänzend oder auch vollständig über einen Bildungs- oder Studienkredit zu finanzieren.

Bildungskredit

Foto: Martin Rehm / Bundesagentur für Arbeit
More money (210,00 Euros) laying on a desk.

Studierenden in fortgeschrittenen Studienphasen kann für maximal 24 Monate ein Bildungskredit aus dem Bildungskreditprogramm des Bundes gewährt werden. Das ist auch ergänzend zum BAföG möglich. Dieser Kredit wird zwar über die staatliche KfW-Bankengruppe angeboten, für Antragstellung und Bewilligung ist jedoch das Bundesverwaltungsamt (bildungskreditonline.bva.bund.de) zuständig. Zusammen mit dem Bewilligungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes erhältst du von der KfW ein Kreditangebot; nach dessen Annahme veranlasst die KfW die Zahlungen.

Du kannst monatliche Raten in Höhe von 100, 200 oder 300 Euro beantragen. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten, also maximal 7.200 Euro, bewilligt werden. Zur Finanzierung eines außergewöhnlichen Aufwandes, etwa Studiengebühren oder Arbeitsmittel, kann einmalig ein Teil des Kredits, bis zu 3.600 Euro, vorab ausgezahlt werden.

Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht nicht.

Weitere Informationen findest du unter www.bildungskredit.de oder beim Bundesverwaltungsamt in Köln.

Studienkredite

Mehrere Banken und Sparkassen bieten Studienkredite zur Finanzierung des Lebensunterhalts und weiterer Studienkosten an. Die Kreditvergabe kann jedoch regional begrenzt oder auf bestimmte Hochschulen beschränkt sein. Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) untersucht in unregelmäßigen Abständen die Angebote verschiedener Kreditinstitute (www.che.de/studienkredittest). Die Untersuchung enthält auch Entscheidungshilfen für oder gegen die Aufnahme eines Studienkredits.

Neben privaten Banken bietet auch die staatliche KfW Bankengruppe ein Studienkreditprogramm. Es richtet sich an Studierende aller Fachrichtungen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen sowie ohne Sicherheiten als verzinslicher Kredit in Höhe von 100 bis zu 650 Euro monatlich gewährt. Die maximale Auszahlungsdauer im Erst- oder Zweitstudium hängt vom Alter zu Beginn des Studiums ab: bis 24 Jahre sind es 14 Fördersemester, bis 34 Jahre 10, bis 44 Jahre 6; über 44 Jahre gibt es keine Förderung mehr. Der Studienkredit steht auch Teilzeit- und berufsbegleitend Studierenden sowie Studierenden in postgradualen Studiengängen oder einer Promotion offen. Einen Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten bietet www.kfw.de > Privatpersonen > Studium und Weiterbildung > KfW-Studienkredit.

Für besondere Härtefälle oder bei nicht vorhersehbaren finanziellen Belastungen in der Studienabschlussphase, in denen eine gesetzliche Förderung nicht infrage kommt, unterhalten viele Studierendenwerke Darlehenskassen oder Härtefonds. Diese Darlehen werden im Allgemeinen zinslos gewährt, müssen jedoch meist schnellstmöglich wieder zurückgezahlt werden.

Hinweis

Das Centrum für Hochschulentwicklung CHE hat 2025 Studienkredite und Bildungsfonds untersucht und bewertet. Die Ergebnisse stehen im Internet unter www.che.de/studienkredittest kostenlos zum Download zur Verfügung.

Stand: 16.04.2026