Überblick

Architektur, Raum­planung

Studierende dieser Ingenieurwissenschaft befassen sich mit Planung, Entwurf, Bau und Sanierung von Gebäuden und Freianlagen aller Art, z.B. Wohnhäuser, öffentliche Gebäude, Parks und Grünflächen sowie städtebauliche Areale.

Das Studienfeld im Überblick

Eine Frau skizziert auf den vor ihr liegenden Zeichenblock mit einem schwarzen Stift Vierecke und Linien.
Foto: Isabella Fischer | Bundesagentur für Arbeit

In der Architektur werden die technisch-konstruktiven, ökonomischen und baurechtlichen Anforderungen ebenso berücksichtigt wie ästhetische Gesichtspunkte und die Bedürfnisse der Menschen. Ein aktueller Trend sind etwa sogenannte Micro- oder Tiny-Houses. Überall in der Architektur spielt die Ausgewogenheit zwischen der künstlerisch-kreativen Gestaltung der Bauwerke einerseits und einer technisch-wirtschaftlich ausgereiften Umsetzung andererseits eine wichtige Rolle. Höchste Bedeutung haben auch ökologische Gesichtspunkte wie Energieeffizienz und nachhaltige Baumaterialien. Dies gilt sowohl für neue Bauten als auch für die Sanierung von Altbauten. Dabei spielen Fragen des Baudenkmalschutzes ebenfalls eine Rolle. Eigenständige Fachrichtungen der Architektur sind die Innenarchitektur, die Landschaftsarchitektur und die Stadtplanung.

Unter Landschaftsarchitektur, Städtebau und Regionalplanung ist die Lenkung der baulichen und räumlichen Entwicklung im ländlichen und urbanen Raum zu verstehen. Dazu zählen auch Fragen der Verkehrsinfrastruktur, der Ver- und Entsorgung, der Bodenordnung sowie des Natur- und Landschaftsschutzes. Landschaftsarchitekt*innen beschäftigen sich sowohl mit der Planung und dem Bau von Freianlagen, etwa Parks, Sportplätze und Freizeitanlagen, von öffentlichen Plätzen und Gärten sowie anderen Freiflächen. Ebenso gehören der Schutz und die Entwicklung von Landschaften zu ihren Aufgaben. Städtebauer*innen und Stadtplaner*innen müssen dagegen Wechselwirkungen zwischen politischen, sozialen, wirtschaftlichen und technischen Problemen kennen und berücksichtigen. Als Fachleute beraten sie ihre Auftraggeber*innen und legen ihnen verschiedene Lösungsmöglichkeiten vor, z.B. in Form von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen und Umbau- oder Sanierungskonzepten.

Studienangebot

Die Studiengänge dieses Bereichs werden sowohl grundständig als auch weiterführend an Universitäten, Kunsthochschulen und Fachhochschulen angeboten. Neben dem klassischen Studiengang „Architektur“ gibt es auch spezialisierte Masterstudiengänge, wie etwa „MediaArchitecture“, „Advanced Architecture“, oder „Gebäudehüllen aus Metall“. Mit der Gestaltung von Innenräumen beschäftigen sich Studierende von Studiengängen wie „Innenarchitektur“, „Kommunikation im Raum“, „Interior Design“, oder „Furniture and Interior Design“. Studiengänge der Stadtplanung bzw. des Städtebaus werden u.a. unter Namen wie „Stadt- und Regionalplanung“, „Raumplanung“ oder „Urbanistik“ angeboten. Studiengänge im Bereich „Landschaftsarchitektur“ tragen Namen wie „Freiraumplanung“, „Landschaftsentwicklung“ oder „Nachhaltiges Regionalmanagement“. Je nach Ausrichtung schließen die Studierenden mit dem Bachelor bzw. Master of Arts, Engineering oder Science ab.

Inhalte des Studiums

Vermittelt werden bauplanerische, städtebauliche und architekturtheoretische Kenntnisse. Dazu dienen Module in den Fächergruppen (städtebauliches) Entwerfen / Baukonstruktion, Gebäudekunde, Innenraumgestaltung, gesellschaftliche, kulturelle und historische Grundlagen (Soziologie, Lebenskultur), Darstellung und Gestaltung (Entwurfsmethodik, bildende Kunst, Ästhetik, darstellende Geometrie, digitale Entwurfstechniken), naturwissenschaftlich-technische Grundlagen (Tragwerkslehre, Materiallehre und Bauphysik, technische Gebäudeausrüstung). Hinzu kommen Aspekte der Energienutzung bzw. energetischen Sanierung, der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes. Auch Denkmalschutz, das Architekten-, Bauordnungs- und Planungsrecht sowie Bauprojektmanagement und Bauökonomie werden meist behandelt.

Neben der Theorie werden in den meisten Studiengängen Praktika in einem Betrieb des Baugewerbes sowie in einem Planungsbüro empfohlen oder sind verpflichtend.

Zulassungskriterien & Studienbewerbung

Je nach Hochschule und Studiengang werden die Fachhochschul- oder die allgemeine Hochschulreife sowie ein bestimmter Notendurchschnitt für die Bewerbung für einen der Studiengänge vorausgesetzt. Um die künstlerische oder gestalterische Begabung von Bewerber*innen zu ermitteln, wird an zahlreichen Hochschulen vor Aufnahme des Studiums ein Eignungstest durchgeführt. Bewerber*innen müssen dann zum Beispiel eine Mappe mit Probearbeiten abgeben.

Berufsmöglichkeiten nach dem Studium

Architekt*innen arbeiten vielfach mit Bauingenieur*innen zusammen, vor allem für die Berechnung, Planung und Bauleitung bei komplexen Bauvorhaben, ebenso mit Behörden und Baufirmen. Im Architekturbüro, als Angestellte oder freiberuflich, sind sie für Entwurf, Vorplanung und Baubetreuung von Einzelgebäuden bis hin zur Planung von städtebaulichen Projekten verantwortlich.

In der Bauwirtschaft übernehmen Architekt*innen die bauliche Planung von Bauwerken. Sie kalkulieren die Kosten und überwachen die Bauausführung. In größeren Planungsbüros, bei Baugesellschaften und großen Unternehmen arbeiten sie zumeist spezialisiert auf einen bestimmten Tätigkeitsbereich (Planung, Entwurf, Bauleitung, u.a.). Dies gilt auch für die Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung, z.B. in Stadtbauämtern, wo sie auch Aufgaben der Stadtplanung wahrnehmen.

Alternative Einsatzbereiche bieten das Facility Management, der Vertrieb von Bauprodukten oder z.B. eine Sachverständigentätigkeit.

Um in der Architekturkammer aufgenommen zu werden und damit die Berufsbezeichnung „Architekt*in“, „Innenarchitekt*in“, „Landschaftsarchitekt*in“ oder „Stadtplaner*in“ führen zu dürfen, wird zusammen mit einer i.d.R. zweijährigen berufspraktischen Tätigkeit eine vierjährige Mindeststudienzeit vorausgesetzt (für die EU nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen). Die Eintragung kann entweder nach einem achtsemestrigen Bachelorstudium oder nach einem Bachelorstudium und einem konsekutiven Masterstudium erfolgen.

Weitere Informationen

Hochschulführer des BDA

Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA e.V.

Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen

Bundesarchitektenkammer e.V.

Ausbildungs- und Berufsinformationen
www.bak.de