Studierendenwerke
Studierendenwerke (in einigen Bundesländern auch Studentenwerke) bestehen an den Hochschulstandorten als eigenständige Einrichtungen. Sie betreuen die Studierenden, stellen gastronomische Einrichtungen, Studierendenwohnheime und Beratungsangebote zur Verfügung und tragen so zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Studium bei.
Für die bundesweit mehr als 450 Hochschulen sind insgesamt 57 Studierendenwerke zuständig (hochschulübergreifende Struktur). Die Studierendenwerke sind (Ausnahme: Rheinland-Pfalz) zuständig für den Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG); d.h., Studierende können beim Amt für Ausbildungsförderung innerhalb des Studierendenwerks am Hochschulort BAföG beantragen. Darüber hinaus bieten die Studierendenwerke auch andere Leistungen und indirekte Förderungen an. Sie sind u.a. zuständig für den Betrieb von Mensen und Cafeterien im Hochschulbereich, die durch Zuschüsse der Länder subventioniert werden. Dadurch ist das Essen dort vergleichsweise günstig.
Außerdem sind die Studierendenwerke für die Bewirtschaftung von Studierendenwohnheimen zuständig. Die Mieten sind daher deutlich günstiger als auf dem freien Wohnungsmarkt. Darüber hinaus gibt es bei vielen Studierendenwerken Beratungsangebote (Sozialberatung, psychologische Beratung, Beratung für Studierende mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung, Rechtsberatung), deren Nutzung i.d.R. unentgeltlich ist.
Hinzu kommen kulturelle Angebote, Kinderbetreuungseinrichtungen für Studierende mit Kind sowie Härtefallfonds (Darlehensfonds) für in Not geratene Studierende. Die Studierendenwerke unterstützen zudem durch Dienstleistungsangebote wie studentische Arbeitsvermittlung, Reisedienste, PC- oder Umzugswagenverleih.
Deutsches Studierendenwerk
„Die Studierendenbefragung in Deutschland“
Bisher umfassendste Befragung aller Studierenden in Deutschland, die erstmals im Sommer 2021 durchgeführt wurde.
www.die-studierendenbefragung.de