Überblick

Sozial­versicherung

Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gewähren Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben. Außerdem bezahlen sie die Renten an die Versicherten – im Alter oder wegen verminderter Erwerbsfähigkeit – sowie an die Hinterbliebenen verstorbener Versicherter.

Vier Infobroschüren der Deutschen Rentenversicherung liegen fächerförmig auf einer glatten Unterlage
Foto: Bundesagentur für Arbeit

Unter dem Dach der „Deutschen Rentenversicherung“ haben sich alle Rentenversicherungsträger in Deutschland zusammengeschlossen: die „Deutsche Rentenversicherung Bund“, die „Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See“ sowie 14 Regionalträger (Deutsche Rentenversicherung).

Studienangebot

Das dreijährige duale Bachelorstudium erfolgt im Fachbereich Sozialversicherung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung bzw. an den Fachhochschulen für Verwaltung der jeweiligen Bundesländer. In Praxisphasen lernen die Studierenden Sachverhalte und Vorgänge eigenverantwortlich zu bearbeiten.

Inhalte des Studiums

Die Studierenden beschäftigen sich unter anderem mit Inhalten aus den Bereichen Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Medizin, Psychologie, Informatik und Case Management. Im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses bei der Deutschen Rentenversicherung Bund können die Studierenden unter den Schwerpunkten „Allgemeine Rentenversicherung“ oder „Betriebsprüfung“ wählen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für ein Bachelor-Studium im Bereich Sozialversicherung ist eine Einstellung bei einem Rentenversicherungsträger. Über die Mindestanforderung der Fachhochschulreife hinaus gibt es bei einigen Sozialversicherungsträgern Altersgrenzen, die je nach Bundesland variieren.

Weitere Informationen

Deutsche Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

www.kbs.de (Karriere > Ausbildung/Studium)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern