Die Ausbildung wird an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Brühl) bzw. den Hochschulen der Länder für öffentliche Verwaltung (bzw. der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern) angeboten. Außerdem gibt es in einigen Bundesländern an staatlichen Fachhochschulen Bachelorstudiengänge wie „Public Administration“, „Öffentliche Verwaltung“ oder „Public Management“.
Allgemeiner innerer Verwaltungsdienst
Die allgemeine (innere) Verwaltung umfasst die Gebiete Personalverwaltung und -entwicklung, Haushalts- und Rechnungswesen, Controlling, Organisation sowie die Informations- und Kommunikationstechnik.
Fachhochschulabsolvent*innen in der inneren Verwaltung sind mit Aufgaben wie der Rechtsanwendung und -gestaltung, der Sachverhaltsermittlung, der Planung und Organisation, mit elektronischer Datenverarbeitung sowie mit Beratung und Betreuung betraut. Auf der unteren Verwaltungsebene übernehmen sie Aufgaben der Personalführung, optimieren den Personaleinsatz und die Verwaltungsorganisation.
Studienangebot
Inhalte des Studiums
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Die Studierenden beschäftigen sich vor allem mit Staats- und Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Raumordnungs- und Umweltschutzrecht, allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht, Volks- und Betriebswirtschaftslehre, Verwaltungsorganisation, Information und Informationsverbreitung sowie mit Organisations- und Sozialpsychologie. Außerdem wird Wissen über Aufbau und Aufgabenstellung von Behörden, Verwaltungshandeln sowie Projekt- und Qualitätsmanagement vermittelt.
Voraussetzungen
Wer sich für eine Tätigkeit in der inneren Verwaltung interessiert, muss die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Staates besitzen und über die allgemeine oder die Fach-Hochschulreife verfügen. Außerdem müssen angehende Beamt*innen in der inneren Verwaltung die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten.