Die Studiengänge dauern jeweils drei Jahre und beinhalten eine Kombination aus Wirtschafts-, Sozial- sowie Rechtswissenschaften. Außerdem vermitteln sie spezielles Wissen aus den Bereichen Arbeitsmarktpolitik und arbeitsmarktbezogene Dienstleistungen. Das Studium gliedert sich in neun Trimester, die jeweils vier Monate dauern. Fünf Trimester verbringen die Studierenden am jeweiligen Campus (Präsenztrimester). Dazwischen absolvieren sie vier Praktikumstrimester in einer Agentur für Arbeit bzw. einem Jobcenter. Zudem besteht in einem Trimester die Möglichkeit eines Praktikums in einem anderen Betrieb im In- oder Ausland.
Arbeitsmarktmanagement
Die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) bietet zwei Bachelorstudiengänge an: „Arbeitsmarktmanagement“ sowie „Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung“. Mit beiden können sich Studierende für arbeitsmarktbezogene Aufgaben qualifizieren.
Studienangebot
Die beiden Studiengänge „Arbeitsmarktmanagement“ sowie „Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung“ werden an den Campus in Schwerin und Mannheim angeboten. Es handelt sich um duale Studiengänge. Außerdem gibt es den berufsbegleitenden Masterstudiengang „Arbeitsmarktorientierte Beratung“.
Inhalte des Studiums
- Im Studiengang „Arbeitsmarktmanagement“ können die Studienschwerpunkte „Arbeitsmarktintegration und -transformation“, „Leistungsrecht und -beratung“ und „Arbeitsmarkt und Public Management“ gewählt werden.
- Im Studiengang „Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung“ erwerben die Studierenden spezifische Beratungsfachkenntnisse und können zwischen den Schwerpunkten „Berufliche Beratung“, „Fallmanagement in der Beschäftigungsförderung“ oder „Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben“ wählen
Voraussetzungen
Über den Zugang zum Studium entscheidet ein mehrstufiges Auswahlverfahren: Bewerben muss man sich online über das BA-Bewerbungsportal, direkt bei der jeweiligen örtlichen Agentur für Arbeit. Nach Prüfung der Voraussetzungen werden Bewerber*innen im positiven Fall zu einem Eignungstest eingeladen. Bei erfolgreichem Verlauf folgt die Einladung zu einem Bewerbungstag mit verschiedenen Aufgaben und einem gegenseitigen Kennenlernen. Anschließend beginnt das formale Zulassungsverfahren an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA).
Vor Beginn des Studiums schließen die Studierenden einen Vertrag über das duale Studium mit einer Agentur für Arbeit ab. Die Einstellung erfolgt jährlich zum 1. September.