Das dreijährige duale Studium erfolgt an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Auswärtige Angelegenheiten (Akademie Auswärtiger Dienst Berlin), in der Zentrale des Auswärtigen Amts und an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin sowie an deutschen Vertretungen im Ausland.
Auswärtiger Dienst
Die Beamt*innen im gehobenen Auswärtigen Dienst betreuen als Sachbearbeiter*innen breit gefächerte Aufgabengebiete. Einen besonderen Schwerpunkt stellt dabei der Bereich Rechts- und Konsularwesen dar.
Im gehobenen Auswärtigen Dienst wechselt man i.d.R. alle vier Jahre den Dienstort. Insgesamt verbringt man etwa zwei Drittel des Berufslebens im Ausland, die restliche Zeit in der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin. Die Tätigkeit ist mit einem teilweise erheblichen Verwaltungsanteil verbunden. Routineaufgaben gehören zum Berufsalltag. Die unterschiedlichen Verhältnisse an den verschiedenen Dienstorten und das breite Aufgabenspektrum sorgen jedoch für Abwechslung.
Studienangebot
Inhalte des Studiums
Neben der praktischen Einführung in die Arbeitsweise und die Aufgaben des Auswärtigen Dienstes steht der praktische und theoretische Unterricht in den Gebieten des Rechts, der Verwaltung, der Wirtschaft und der Entwicklungszusammenarbeit im Vordergrund. Die wichtigsten Studienfächer sind Zivilrecht bei besonderer Betonung des internationalen Privatrechts, Staats- und Verfassungsrecht, allgemeines Verwaltungsrecht, Beamtenrecht, Staatsangehörigkeits-, Konsular-, Pass- und Ausländerrecht, Strafrecht, Betriebs- und öffentliche Finanzwirtschaft, Volkswirtschaft, Entwicklungspolitik und Auswärtige Kulturpolitik. Regelmäßiger Fremdsprachenunterricht während eines Großteils der Ausbildung vertieft die Sprachkenntnisse.
Voraussetzungen
Über die Mindestanforderung der Fachhochschulreife hinaus werden die deutsche Staatsangehörigkeit und gute Kenntnisse über das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zeitgeschehen verlangt. Bewerber*innen müssen eine widerstandsfähige Gesundheit besitzen und für die Verwendung in allen Einsatzgebieten des Auswärtigen Dienstes uneingeschränkt geeignet sein. Außerdem müssen sie einen mehrstufigen psychologischen Eignungstest sowie einen schriftlichen Sprachtest in Englisch und einer zweiten Prüfungssprache (Französisch, Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Farsi, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Spanisch oder Türkisch) absolvieren.
„Weltweit wir“
Informationsbroschüre über die Ausbildungsmöglichkeiten im Auswärtigen Dienst
www.auswaertiges-amt.de/de/uebersicht-node-ausbildungkarriere/aamt/randbox-weltweitwir/215646