Die Ausbildung erfolgt in Form eines dreijährigen Vorbereitungsdienstes als duales Studium. Das Fachstudium erfolgt in den Fachhochschulen der Länder, die berufspraktischen Ausbildungsabschnitte in Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Rechtspflege
Rechtspfleger*innen sind bei unterschiedlichen Gerichten sowie bei Staatsanwaltschaften tätig. Sie nehmen dort die ihnen durch das Rechtspflegergesetz (RPflG) übertragenen Aufgaben wahr.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um richterliche Geschäfte. Besonders viele Aufgaben sind in der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Rechtspfleger*innen übertragen worden. Hier gibt es ganze Sachgebiete, in denen Richter*innen – abgesehen von Ausnahmen – nur noch im Rechtsbehelfsverfahren entscheiden. Rechtspfleger*innen sind aber auch in vielen anderen Rechtsgebieten mit der Wahrnehmung verantwortungsvoller Aufgaben betraut.
Studienangebot
Inhalte des Studiums
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Während des Studiums werden vor allem rechtliche Aspekte wie Familiengerichtsbarkeit, freiwillige Gerichtsbarkeit, Grundbuchrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und Zwangsversteigerungsrecht, Insolvenzrecht, Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts, des Zivilprozessrechts, des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts vermittelt. In Fachpraktika werden den angehenden Rechtspfleger*innen berufspraktische Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes sind neben der allgemeinen Hochschul- oder Fachhochschulreife die deutsche Staatsbürgerschaft sowie die gesundheitliche Eignung. Bewerber*innen dürfen außerdem nicht vorbestraft sein und – je nach Bundesland – ein Maximalalter nicht überschreiten.
Video: Rechtspfleger*in
Justiz.de
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