Dazu gehören die Beobachtung des Links- und Rechtsextremismus, des Islamismus sowie die Abwehr terroristischer Bestrebungen. Das Aufgabengebiet erstreckt sich auch auf die Abwehr geheimdienstlicher Tätigkeiten ausländischer Nachrichtendienste (Spionage/Sabotage) und sicherheitsgefährdender Bestrebungen von Ausländer*innen in der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus wirkt das Bundesamt für Verfassungsschutz mit bei der Überprüfung von Personen, die in sicherheitsempfindlichen Bereichen eingesetzt werden sollen.
Verfassungsschutz
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist der Inlandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland. Es ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Sein Auftrag besteht darin, Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu sammeln und auszuwerten.
Studienangebot
Das dreijährige duale Studium erfolgt an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl und im Zentrum für nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung (ZNAF) in Berlin. Praktika erfolgen beim Bundesamt sowie bei einem Landesamt für Verfassungsschutz, Lehrgänge an der Akademie für Verfassungsschutz in Swisttal-Heimerzheim (NRW).
Inhalte des Studiums
Die Studierenden beschäftigen sich unter anderem mit Staats-, Verwaltungs- und Zivilrecht, Sozialwissenschaften, VWL und BWL. Außerdem wird Wissen in Bereichen wie Verfassungs- und Datenschutzrecht, Recht der Nachrichtendienste, extremistische Phänomenbereiche, nachrichtendienstliche Arbeitstechniken, Informationsanalyse sowie geheime und offene Informationsbeschaffung vermittelt.
Voraussetzungen
Über die Mindestanforderung der Fachhochschulreife (Mindestnotendurchschnitt 2,5) hinaus wird die deutsche Staatsangehörigkeit verlangt. Neben guten Kenntnissen in Deutsch und Englisch sind weitere Fremdsprachenkenntnisse erwünscht. Erwartet werden zudem ein ausgeprägtes Interesse an innen- und sicherheitspolitischen Themen sowie ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit und Diskretion. Die Auswahl von Bewerber*innen erfolgt im Rahmen eines mehrstufigen Auswahlverfahrens.