Sowohl die Rechtswissenschaften (Jura) als auch die Sozialwissenschaften beschäftigen sich mit dem gesellschaftlichen (Zusammen-)Leben der Menschen. Während die Sozialwissenschaften soziale Systeme und Entwicklungen in den Blick nehmen, geht es in den Rechtswissenschaften um gesetzliche Regelungen des Miteinanders.
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Die Rechtswissenschaften (Jura) beschäftigen sich mit der Ordnung, die das gesellschaftliche Zusammenleben regelt, also mit Gesetzen und Verordnungen sowie der jeweils gültigen Rechtsprechung. Das Studium der Rechtswissenschaften schließt an Universitäten häufig mit der Ersten Juristischen Prüfung, bestehend aus universitärer Schwerpunktbereichs- und staatlicher Pflichtfachprüfung, ab. Diese ist Voraussetzung für den zweijährigen Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendar*in. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung, die für die klassischen Laufbahnen als Volljurist*in (Richter*in, Staatsanwalt*Staatsanwältin, Rechtsanwalt*Rechtsanwältin) qualifiziert. Wer Notar*in werden will, benötigt zusätzlich einen dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessor*in. In einigen Bundesländern kann man auch als Rechtsanwält*in mit Berufserfahrung eine notarielle Fachprüfung absolvieren.
Daneben bieten Universitäten und zum Teil auch Fachhochschulen vereinzelt die Abschlüsse Bachelor und Master an. Diese bereiten, ebenso wie Schnittstellenstudiengänge (z.B. Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht, Medienrecht), auf eine Tätigkeit außerhalb der klassischen Berufsfelder von Volljurist*innen in Wirtschaft und Verbänden vor.
Studierende der Rechtswissenschaften sollten logisch denken, mit abstrakt gefassten Texten (Gesetzestexte, Kommentare, Gerichtsurteile) umgehen und sich schriftlich wie mündlich gut ausdrücken können. Darüber hinaus erfordert das Studium eine gute Allgemeinbildung. Nützlich sind historische und volkswirtschaftliche Kenntnisse sowie betriebswirtschaftliches Grundwissen.
Unter Sozialwissenschaften werden all jene Fächer zusammengefasst, die sich mit dem gesellschaftlichen Leben der Menschen beschäftigen. Oft wird der Begriff Gesellschaftswissenschaften als Synonym verwendet.
Das Studienfeld enthält unterschiedliche wissenschaftliche Einzeldisziplinen, etwa Arbeitsmarktmanagement, Politikwissenschaften, Sozialwesen oder Sozialwissenschaften/Soziologie.
Studierende der Sozialwissenschaften sollten großes Interesse an den sozialen, wirtschaftlichen und individuellen Lebensbedingungen der Menschen mitbringen. Allgemeinbildung, Kontaktfähigkeit, Einfühlungsvermögen und Geschick im Umgang mit Menschen sind ebenfalls wichtig.
Darüber hinaus werden analytisches Denkvermögen sowie – je nach Studienfach und eigenem Schwerpunkt – entweder eher forschend-distanziertes Verhalten oder aber Freude an einer praktischen, pädagogisch-anleitenden Funktion vorausgesetzt.
Die Berufsfelder für Sozialwissenschaftler*innen sind im Gegensatz zu denen von Jurist*innen oft nicht eindeutig festgelegt. Deshalb sollten Studierende rechtzeitig überlegen, wie sie bereits während des Studiums Weichen stellen können. Das können etwa gesellschaftswissenschaftliche Zusatzfächer, unterschiedliche Studienorte (auch im Ausland) oder geeignete Praktika sein. Die Teilnahme an außeruniversitären Weiterbildungsmöglichkeiten oder das Anfertigen einer berufsfeldnahen Abschlussarbeit können den Übergang ins Berufsleben ebenfalls erleichtern. Einen hohen Stellenwert haben auch Fremdsprachenkenntnisse.
Studienfelder im Bereich Rechts- und Sozialwissenschaften