Studieren mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung
Studierende mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung müssen an den Hochschulen die gleichen Chancen haben wie andere Studierende. Das legen die Hochschulgesetze der Länder fest. Dazu gehört, dass sie das Angebot der Hochschulen möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können und nicht benachteiligt werden.
Foto: Lisa Zirkelbach
In diesen rechtlichen Grundlagen ist auch festgeschrieben, dass die besonderen Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung in den Prüfungsordnungen berücksichtigt werden. Außerdem ist in den meisten Bundesländern die Bereitstellung von Behindertenbeauftragten vorgeschrieben.
Um die Nachteile Studierender mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung auszugleichen, bemühen sich viele Hochschulen und Studentenwerke, gezielte Unterstützungsangebote zu schaffen. Damit sie, neben ihren individuellen Beeinträchtigungen, mit den noch bestehenden, strukturellen Defiziten im Hochschulbereich umgehen können, stehen verschiedene Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
Beauftragte an den Hochschulen
Gerade vor und am Anfang eines Studiums sind oft viele Fragen hinsichtlich der Studienzulassung und Organisation des Studiums zu klären. Besonders wichtig ist es deshalb, möglichst frühzeitig Kontakt zu professionellen Berater*innen aufzunehmen.
Auskünfte geben Berater*innen und Beauftragte für die Studierenden mit Behinderungen/chronischer Erkrankung der Hochschulen und Studentenwerke, aber auch Berater*innen der örtlichen Agenturen für Arbeit. Sie beraten in allen Fragen rund ums Studium, z.B.:
Welche Zusatzanträge kann ich bei der Bewerbung um einen Studienplatz stellen (z.B. Härtefallantrag bei Zulassungsbeschränkung und Anträge auf Nachteilsausgleich)?
Wie strukturiere und organisiere ich mein Studium unter Berücksichtigung krankheitsbedingter Fehlzeiten?
Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich im Studium und in Prüfungen?
Außerdem sind sie bei der Beantragung von Studienassistent*innen und technischen Hilfsmitteln behilflich.
IBS beim Deutschen Studierendenwerk
Beim Deutschen Studierendenwerk (DSW) ist die „Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung“ (IBS) angesiedelt. Sie informiert und berät bundesweit.
Die Webseiten der IBS sowie das von dieser Beratungsstelle herausgegebene Handbuch „Studium und Behinderung“ bieten umfangreiche Informationen für Studieninteressierte und Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten – von Beratungsangeboten bis zum Berufseinstieg. Das Handbuch steht hier zum Download bereit: www.studierendenwerke.de/deutsches-studentenwerk/kontakt
Übrigens: Einmal jährlich veranstaltet die IBS ein Seminar zum Berufseinstieg für Studierende mit Behinderungen/chronischer Erkrankung.
Beratung berufliche Rehabilitation und Teilhabe der Arbeitsagenturen
Ansprechpartner für die individuelle berufliche Beratung von Abiturient*innen sowie Studierenden mit Behinderungen/chronischer Erkrankung sind die Berater*innen berufliche Rehabilitation und Teilhabe in den Agenturen für Arbeit. Sie beraten und informieren über Ausbildungswege und Studienmöglichkeiten sowie zu individuellen Unterstützungsmöglichkeiten.
Weitere Informationsmöglichkeiten
Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) herausgegebene Broschüre „Ratgeber für Menschen mit Behinderungen“ gibt umfassend Auskunft über alle Leistungen und Hilfestellungen, auf die Menschen mit Behinderungen Anspruch haben: z.B. Vorsorge, Früherkennung, medizinische Rehabilitation, Schul- und Berufsausbildung, Berufsförderung und steuerliche Erleichterungen. In Auszügen sind auch die entsprechenden Gesetzestexte enthalten. Diese und weitere Broschüren können kostenlos bestellt werden und stehen auch digital zur Verfügung (www.bmas.de > Service > Publikationen).
Gefördert vom BMAS wird auch das Internetportal REHADAT-Bildung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V. Es enthält Informationen rund um Ausbildung und Beruf für Menschen mit Förderbedarf. Das Portal ist gedacht für junge Menschen mit Behinderungen, deren Eltern und alle Menschen, die sie bei der Berufsfindung unterstützen.
Hinweis
Unterstützung finden Interessierte auch bei den Studienberatungsstellen der Hochschulen (siehe dazu Kap. 6 "Adressen & Links" im Buch "Studienwahl", Bestellmöglichkeit), den Sozialberatungsstellen der Studentenwerke und den regionalen und überregionalen Interessengemeinschaften behinderter und nichtbehinderter Studierender. Nehmen Sie mit diesen Stellen möglichst frühzeitig Kontakt auf. Die aktuellen Kontaktdaten der Berater*innen und Beauftragten für beeinträchtigte Studierende an den einzelnen Hochschulen und Studentenwerken finden Interessierte auch unter www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-behinderung/beratung-studierender-mit-behinderungen/beratungssuche.
Die berufs- und studienbegleitende Beratungsstelle ist ein Service-Angebot der Samuel-Heinicke-Fachoberschule in München. Sie soll dazu beitragen, dass mehr Hörgeschädigte studieren und sich beruflich bestmöglich qualifizieren können. www.best-news.de
Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS)
Beratung und Mentoring für blinde und sehbehinderte Auszubildende und Studierende. Ein Newsletter informiert über aktuelle Entwicklungen. Kontakt: Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg, Tel. 06421/94888-0, E-Mail: info@dvbs-online.de; www.dvbs-online.de
Bundesweite dreitägige Orientierungsphase
für blinde und sehbehinderte Schüler*innen der Jahrgangsstufen 11 bis 13 sowie für Studieninteressierte bietet alljährlich im April oder Mai das Studienzentrum für Sehgeschädigte (SZS) der Universität Karlsruhe (KIT). Kontakt: Adenauerring 10, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721/608-42760, E-Mail: info@szs.kit.edu; www.access.kit.edu