Überblick

Ergebnis der Studienplatzvergabe

Ob es mit dem Studienplatz geklappt hat oder nicht, erfahren Sie per Zulassungsbescheid bzw. Ablehnungsbescheid. Dass eine Ablehnung Probleme verursacht, ist nachvollziehbar. Doch auch Zusagen können zu kniffligen Entscheidungslagen führen.

Frau steht vor Schwarzem Brett und sieht sich offene Studentenstellen an.
Copyright: Bundesagentur für Arbeit

Viele Studieninteressierte bewerben sich abseits von Hochschulstart parallel an mehreren Hochschulen, die nicht am DoSV teilnehmen. Im Hinblick auf bessere Zulassungschancen im Wunschfach oder in den Wunschfächern ist das ggf. auch sinnvoll.

Zu Problemen kann es allerdings kommen, wenn die Zulassungsbescheide zu unterschiedlichen Terminen versandt werden und Bewerber*innen – ohne das Ergebnis aller Bewerbungen zu kennen – bis zu einem bestimmten Stichtag erklären sollen, ob sie einen Studienplatz annehmen.

Mehrfachbewerbungen außerhalb des DoSV führen an den „betroffenen“ Hochschulen außerdem zu aufwendigen und bis in die Vorlesungszeit hinein andauernden Nachrück- und Losverfahren, bei denen dann Bewerber*innen noch eine Zusage bekommen, die vorher einen Ablehnungsbescheid erhalten hatten und sich zwischenzeitlich eventuell für einen anderen Studienplatz entschieden haben. Hier liegt einer der Hauptgründe für den Einsatz des DoSV, denn mithilfe dieses Verfahrens wird diesem (auch für Hochschulen sehr belastenden) Effekt entgegengewirkt.

Hinweis

Damit Sie innerhalb der vorgegebenen Frist die Erklärung über die Annahme eines Studienplatzes abgeben und sich immatrikulieren können, sollten Sie in den Wochen nach dem Bewerbungsschluss unbedingt erreichbar bleiben.

Bundesweite Studienplatzbörse

Wer bis zum Abschluss der Haupt- und Nachrückverfahren keine Zusage für einen Studienplatz bekommen hat, erhält mit der bundesweiten Studienplatzbörse eine zusätzliche Chance: Auf www.hochschulkompass.de werden jeweils zum Sommer- und Wintersemester nach Abschluss der Nachrückverfahren Studiengänge aufgeführt, bei denen noch Studienplätze verfügbar sind – für das Wintersemester frühestens ab 1. September, für das Sommersemester ab 1. Februar.

Bewerber*innen für zulassungsbeschränkte Studiengänge können sich über die Internetbörse informieren und die Teilnahme am Losverfahren bei der jeweiligen Hochschule beantragen. Die Einträge werden täglich aktualisiert. Es kann sich also lohnen, öfter auf die Seite zu schauen.

Weitere Informationen

Stiftung für Hochschulzulassung