Eine geringe Anzahl von Studiengängen kann derzeit noch mit einer Diplomprüfung abgeschlossen werden. Diplomstudiengänge legen das Hauptgewicht auf ein einziges Studienfach (z.B. Maschinenbau). Der Diplomabschluss einer Fachhochschule wird mit dem Zusatz (FH) gekennzeichnet, z.B. Diplom-Ingenieur*in (FH).
Andere Abschlüsse
Die meisten Diplom- und Magisterstudiengänge wurden im Zuge der Europäischen Hochschulreform (Bologna-Prozess) durch Bachelor- und Masterstudiengänge ersetzt. Studiengänge, die mit dem Staatsexamen abschließen, werden vor allem in den Rechtswissenschaften und Lehrämtern angeboten.
Staatsexamen

Studiengänge in Human-, Zahn- oder Tiermedizin, Pharmazie, Rechtswissenschaften sowie ein Teil der Lebensmittelchemie- und der Lehramtsstudiengänge werden mit einer Staatsprüfung, dem Staatsexamen, abgeschlossen.
Die Staatsprüfungen werden nicht von den Hochschulen, sondern von staatlichen Prüfungsämtern abgenommen. In den Rechtswissenschaften finden eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung sowie eine staatliche Pflichtfachprüfung statt.
Mit bestandenem Staatsexamen ist die Zulassung zu einem Beruf bzw. zum Vorbereitungsdienst verbunden. Der Vorbereitungsdienst wird mit einer weiteren Staatsprüfung abgeschlossen.
Informationen zu den Lehramtsprüfungen finden Sie unter "Lehrämter".
Diplom
Magister
Magisterstudiengänge werden nur an Universitäten und Hochschulen mit vergleichbarer Aufgabenstellung angeboten. Die meisten der verbliebenen Magisterstudiengänge finden sich im Bereich Theologie. Im Magisterstudium werden i.d.R. zwei Hauptfächer oder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer miteinander kombiniert.
Kirchliche Prüfung
Die Kirchlichen Prüfungen im Fach Theologie werden auf Grundlage einer von der Kirchenbehörde erlassenen Prüfungsordnung abgenommen. Dabei können auch Diplom-, Magister-, Bachelor- und Masterabschlüsse erworben werden.
Promotion
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Die Promotion ist mit wenigen Ausnahmen die Voraussetzung für eine wissenschaftliche Laufbahn. Sie setzt i.d.R. einen Hochschulabschluss mit gutem Ergebnis voraus, wobei ein Bachelorabschluss meist nicht ausreicht.
Zur Vollendung der Promotion muss in der Regel eine Doktorarbeit (Dissertation) angefertigt werden (Ausnahme: kumulative Promotion). Diese ist eine eigene wissenschaftliche Leistung, die zu wesentlichen neuen Erkenntnissen führt. Das Promotionsrecht liegt i.d.R. bei den Universitäten. Einige Fachhochschulen haben aber Kooperationsvereinbarungen mit Universitäten geschlossen. Die Hochschule Fulda hat als erste FH deutschlandweit ein eigenständiges Promotionsrecht für den Bereich Sozialwissenschaften erhalten. Eine Übersicht über Promotionsmöglichkeiten an deutschen Hochschulen finden Sie im Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz (www.hochschulkompass.de).