Überblick

Andere Studienabschlüsse

Weiterhin gibt es eine Reihe von Studiengängen, die mit dem Staats­examen abschließen, etwa in Medizin, Pharmazie, Rechtswissenschaften sowie – je nach Bundesland – im Lehramt. Die meisten Diplom- und Magisterstudiengänge hingegen wurden durch Bachelor- und Masterstudiengänge ersetzt.

Staatsexamen

Zu sehen ist ein ehrwürdiges, marmornes Treppenhaus in einer Universität.
Foto: Gerhard Blank

Studiengänge in Human-, Zahn- oder Tiermedizin, Pharmazie, Rechtswissenschaften sowie ein Teil der Lebensmittelchemie- und der Lehramtsstudiengänge werden mit einer Staatsprüfung, dem Staatsexamen, abgeschlossen.

Die Staatsprüfungen werden nicht von den Hochschulen, sondern von staatlichen Prüfungsämtern abgenommen. In den Rechtswissenschaften finden eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung sowie eine staatliche Pflichtfachprüfung statt.

Mit bestandenem Staatsexamen ist die Zulassung zu einem Beruf bzw. zum Vorbereitungsdienst verbunden. Der Vorbereitungsdienst wird mit einer weiteren Staatsprüfung abgeschlossen.

Hinweis zum Lehramtsstudium:

Informationen zu den Lehramtsprüfungen finden Sie unter „Lehrämter“.

Diplom

Eine geringe Anzahl von Studiengängen kann derzeit noch mit einer Diplomprüfung abgeschlossen werden. Diplomstudiengänge legen das Hauptgewicht auf ein einziges Studienfach (z.B. Maschinenbau). Der Diplomabschluss einer Fachhochschule wird mit dem Zusatz (FH) gekennzeichnet, z.B. Diplom-Ingenieur*in (FH).

Magister

Magisterstudiengänge werden nur an Universitäten und Hochschulen mit vergleichbarer Aufgabenstellung angeboten. Die meisten der verbliebenen Magisterstudiengänge finden sich im Bereich Theologie und Jura.

Kirchliche Prüfung

Die Kirchlichen Prüfungen im Fach Theologie werden auf Grundlage einer von der Kirchenbehörde erlassenen Prüfungsordnung abgenommen. Dabei können auch Diplom-, Magister-, Bachelor- und Masterabschlüsse erworben werden.

Promotion

Die Promotion ist mit wenigen Ausnahmen die Voraussetzung für eine wissenschaftliche Laufbahn. Sie setzt i.d.R. einen Hochschulabschluss mit gutem Ergebnis voraus, wobei ein Bachelorabschluss meist nicht ausreicht.

Zur Vollendung der Promotion muss in der Regel eine Doktorarbeit (Dissertation) angefertigt werden. Diese ist eine eigene wissenschaftliche Leistung, die zu wesentlichen neuen Erkenntnissen führt. Das Promotionsrecht liegt i.d.R. bei den Universitäten. Haben Fachhochschulen eine Kooperationsvereinbarung mit Universitäten geschlossen, ist es dort auch möglich zu promovieren.

Darüber hinaus haben in den vergangenen Jahren immer mehr Bundesländer neue Regelungen geschaffen, die auch Hochschulen für angewandte Wissenschaften ein eigenständiges Promotionsrecht ermöglichen. In Schleswig-Holstein, Bremen, Berlin, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern ist daher eine Promotion von Absolvent*innen an der eigenen Hochschule bzw. in einer Kooperation in Form eines fachlich oder thematisch ausgerichteten Promotionszentrums möglich.