Studienplatztausch

Studienplatztausch

Gleiches Studium – anderer Ort

Zwei Personen sitzen neben einer Brücke auf dem Campus der Hochschule Regensburg.
Foto: Bundesagentur für Arbeit

Freud und Leid liegen manchmal eng beieinander: Was tun, wenn man zwar eine Zulassung für den Wunschstudiengang erhalten hat, sich aber einfach nicht mit dem Studienort anfreunden kann? In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist es nicht so leicht, an eine andere Universität zu wechseln. Aber es geht – mit einem passenden Tauschpartner oder einer passenden Tauschpartnerin

Laut der 22. Sozialerhebung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung haben 21 Prozent der Studierenden in Deutschland bereits ihre Hochschule gewechselt. Gründe dafür gibt es viele: sei es Heimweh nach der Familie und nach alten Freunden oder ein pflegebedürftiges Elternteil. Auch eine neue Partnerschaft und das gewünschte Ende einer Fernbeziehung sind mögliche Wechselgründe – oder einfach die Tatsache, dass man sich an der bisherigen Uni oder in der Hochschulstadt nicht wohlfühlt. Nicht zuletzt können auch fachliche Gründe eine Rolle spielen – etwa eine gewünschte Vertiefung eines Fachs, die an der eigenen Universität nicht angeboten wird. Oder der gute Ruf eines bestimmten Hochschulstandorts.

Wer in einem zulassungsfreien Studiengang studiert, kann beliebig den Studienplatz wechseln, indem er oder sie sich einfach an der gewünschten Hochschule einschreibt. Komplizierter wird es aber bei örtlich oder gar bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen, etwa den zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung vergebenen Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie. „Wer beispielsweise Medizin studiert, muss eine*n Tauschpartner*in finden, die*der im gleichen Fachsemester ist und bereits vergleichbare Leistungen erbracht hat“, erklärt Irina Damköhler, Mitarbeiterin in der Allgemeinen Studienberatung an der Universität Rostock. Beide Tauschpartner*innen dürfen ihren Studienplatz zudem nicht durch einen gerichtlichen Beschluss erhalten haben oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nur vorläufig immatrikuliert sein. Auch ein Tausch zum ersten Semester ist nicht möglich.

Beispiele aus der Praxis: Studienplatztausch

Wege zum Erfolg

Irina Damköhler arbeitet in der Allgemeinen Studienberatung an der Universität Rostock
Foto: privat

Tauschpartner*innen findet man zum Beispiel in der Tauschbörse studienplatztausch.de, betrieben vom Verein zur Förderung studentischer Belange e.V., auf Websites wie Studis online oder Studi.info sowie in fachspezifischen Portalen wie MediLearn für Medizinstudierende oder Pharma4U für Studierende der Pharmazie. Auch persönliche Aushänge an der Fachschaft der Wunsch-Universität oder die Suche über Social Media kann zum Erfolg führen. Wenn ein 1:1-Tausch nicht klappt, ist auch ein Ringtausch möglich, an dem sich Studierende von mehreren Universitäten beteiligen. Ein Beispiel: A wechselt zu Hochschule B, B zur Hochschule C und C zur Hochschule A. Das macht die Sache natürlich noch komplexer. Wie viele Studierende jährlich erfolgreich einen Studienplatztausch absolvieren, ist statistisch nicht erfasst. „Generell stehen die Chancen nicht besonders gut, denn genau die oder den richtigen Tauschpartner zu finden ist schwierig“, gibt die Rostocker Studienberaterin zu bedenken.

Haben sich doch zwei Tauschwillige gefunden und sich verbindlich zu einem Tausch bereiterklärt, müssen sie im jeweiligen Studierendensekretariat ihrer Hochschulen den Antrag zum Studienplatztausch einreichen. „Dem Antrag müssen beide Tauschpartner*innen verschiedene Unterlagen beifügen“, erklärt Irina Damköhler. Dazu gehören in der Regel eine Kopie der Hochschulzugangsberechtigung und des Zulassungsbescheides, Nachweise aller erbrachten Leistungen oder Prüfungen und die aktuelle Studienbescheinigung mit Fachsemesterangabe. „Die Tauschmodalitäten können sich je nach Universität unterscheiden, daher sollte man vorab schauen, was verlangt wird und wie die Fristen für den Tausch sind.“ Die eingereichten Unterlagen werden geprüft. Nach Zustimmung beider beteiligter Hochschulen erfolgt jeweils die Exmatrikulation und die Immatrikulation. Um nicht ohne Studienplatz dazustehen, weil die*der Tauschpartner*in plötzlich einen Rückzieher macht, empfiehlt es sich, einen Vertrag aufzusetzen oder gemeinsam in den Studierendensekretariaten der Hochschulen vorzusprechen. Ist der Tausch erfolgreich über die Bühne gegangen, steht dem weiteren Studium an der neuen Universität nichts mehr im Wege.

Weitere Informationen

abi.de

Infoportal der Bundesagentur für Arbeit zur beruflichen Orientierung für Abiturienten und Hochschüler.
www.abi.de  

hochschulstart.de – Stiftung für Hochschulzulassung

Das Informations- und Bewerbungsportal für ein Studium an deutschen Hochschulen.
www.hochschulstart.de

Studienplatztausch

Tauschbörse des Vereins zur Förderung studentischer Belange.
www.studienplatztausch.de