Studiengänge mit den gestuften Studienabschlüssen Bachelor und Master sind der Regelfall an deutschen Hochschulen. Beides sind berufsqualifizierende Hochschulabschlüsse mit guter internationaler Vergleichbarkeit. Das Wichtigste zu diesen Abschlüssen hier im Überblick.
Bachelor
Der Bachelor ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Das Studium vermittelt wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen.
Bachelorstudiengänge können sich auf ein Hauptfach konzentrieren (Monobachelor) oder als Kombinationsstudium mit mehreren Fächern absolviert werden (Kombinationsbachelor oder 2-Fach-Bachelor).
Die Regelstudienzeit im Bachelor beträgt im Vollzeitstudium mindestens sechs und höchstens acht Semester, wobei 180 bzw. 240 ECTS-Punkte für den Abschluss nachzuweisen sind (zum Leistungspunktesystem s.u.).
Master
Der Masterabschluss ist ein weiterer berufsqualifizierender Abschluss.
Foto: Helge Gerischer
Masterstudiengänge dienen der fachlichen und wissenschaftlichen Spezialisierung oder Verbreiterung des Wissens und können nach den Profiltypen „anwendungsorientiert“ und „forschungsorientiert“ unterschieden werden.
Zugangsvoraussetzung ist i.d.R. ein bereits erworbener berufsqualifizierender Hochschulabschluss, z.B. ein Bachelor. Oftmals gibt es zusätzlich eine Reihe weiterer Zugangsvoraussetzungen, etwa spezielle Sprachkenntnisse oder einen Aufnahmetest.
Man unterscheidet zudem zwischen konsekutiven und weiterbildenden Masterstudiengängen.
Konsekutive Masterstudiengänge können das im Bachelorstudium erworbene Wissen vertiefen, verbreitern, fachübergreifend erweitern oder fachlich andere Inhalte zum Gegenstand haben.
Weiterbildende Masterstudiengänge setzen eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i.d.R. mindestens einem Jahr voraus.
Die Regelstudienzeit eines Masterstudiums ist auf mindestens zwei und höchstens vier Semester angelegt. Zusammen mit dem vorangegangenen Studium erlangen Studierende im Laufe ihres Studiums so insgesamt mindestens 300 ECTS-Punkte.
Masterabschlüsse berechtigen grundsätzlich zur Promotion. An Fachhochschulen erworbene Masterabschlüsse eröffnen ebenso wie andere Universitätsabschlüsse den Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes in der öffentlichen Verwaltung.
Lehramt und Bachelor / Master
Während zahlreiche Bundesländer Lehramtsstudiengänge auf eine gestufte Studienstruktur mit universitären Bachelor- und Masterabschlüssen umgestellt haben, halten andere ganz oder teilweise an der Staatsprüfung fest. Die Modelle in den Ländern unterscheiden sich im Einzelnen. Deswegen hat die Kultusministerkonferenz länderübergreifend die Anerkennung der Studienabschlüsse geregelt (siehe Abschnitt „Lehrämter“).
Abschlussbezeichnungen
Entsprechend den einzelnen Fächergruppen werden unterschiedliche Abschlussbezeichnungen vergeben, etwa Bachelor of Engineering oder Master of Arts. Auskunft über das dem Abschluss zugrundeliegende Studium und die damit verbundenen Qualifikationen erteilt das „Diploma Supplement“, eine öffentliche Urkunde, die Bestandteil jedes Abschlusszeugnisses ist.
Für weiterbildende Masterstudiengänge können auch abweichende Abschlussgrade (z.B. Master of Business Administration, MBA) verliehen werden.
Hinweis
Akkreditierung
Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master werden im Rahmen der sogenannten Akkreditierung auf die Einhaltung von Qualitätsstandards hin überprüft. Die zentrale Datenbank aller in Deutschland akkreditierten Studiengänge findet man auf der Webseite der Stiftung Akkreditierungsrat (www.akkreditierungsrat.de).